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Warum fehlen Ziele in der Anwaltskanzlei?

Gründe, Vorwände, Einwände – und ganz schlimme Folgen

Warum fehlen Ziele in Anwaltskanzleien?

Durch fehlende, zu unkonkrete oder nicht von allen Entscheidern eingehaltene Zielvereinbarungen ziehen die Entscheider nicht an einem Strang, die Kanzlei-Organisation verzettelt sich, Zeitnnot entsteht, und MitarbeiterInnen erleben Demotivation.
Das hat nicht nur dramatische Folgen, sonderm fünf vermeidbare Gründe:

 

1. Sachliche Gründe: Oft vermischen sich hier Vorwand und Einwand gegen eine Zielfestlegung: Die Kanzlei löst sich eh demnächst auf, wird umstrukturiert, ist eine Bürogemeinschaft mit Einzelinteressen oder hat ihr Ziel längst erreicht.

2. Methoden-Unkenntnis
Anwälte wissen nicht, wie sie ein Ziel definieren können. Dadurch greifen sie zu schmerzhaft folgenlosen Wünschen, erkennbar an
lockeren Sprüchen, denen alle zustimmen und denen niemand folgt (“Wir wollen mehr Umsatz machen.”).

3. Angst
Einige Anwälte haben Angst vor gemeinsam definierten Zielen. Sie fürchten insgeheim ihre Degradierungund torpedieren im anschließenden Kanzleialltag die Umsetzung der gemeinsam gefundenen Strategie durch passive Aggression.

4. Egoismus
Destruktive Alltagsinszenierungen indizieren eine Gleichgültigkeit des Akteurs gegenüber seiner Umgebung und dem Kanzleierfolg. Sie geben liebgewonnene  Angewohnheiten gegen den Partnerbeschluss nicht auf und rechnen weiter nach RVG ab, führen drei Kalender und rufen nicht zurück.

5. Glaubenssätze
Glaubenssätze sind für ihren Inhaber realistischer als die ihn umgebende Realität. Ihre Folge: Gegenwarts- und Vergangenheitsfokus torpedieren Zukunftsarbeit (“Was früher erfolgreich war, kann heute nicht falsch sein”). Anwälte weigern sich, bei einer Zieldefinition mitzumachen, da diese den heutigen guten Zustand “nur schlimmer macht”.

 

Details:

Warum fehlen Ziele in Anwaltskanzleien?

Durch fehlende, zu unkonkrete oder nicht von allen Entscheidern eingehaltene Zielvereinbarungen ziehen die Entscheider nicht an einem Strang.
Das hat nicht nur Folgen, sonderm auch Gründe:

1. Sachliche Gründe: Die Kanzlei löst sich eh demnächst auf. Da lohnt es sich nicht mehr, in die Zukunft zu investieren.
Die Kanzlei wird demnächst umstrukturiert. Wir warten, bis alle an Bord sind und machen die Zieldefinition zu einem kickoff-meeting.
Wir sind eine Bürogemeinschaft und möchten kein gemeinsames Ziel.
Wir sind so gut am Markt eingeführt. Unsere Umsätze steigen beständig an. Wir vertreten nur Anleger im Masseverfahren und glauben, dass das noch Jahrzehnte so bleibt. Ein Ziel haben wir längst erreicht.

2. Methoden-Unkenntnis
Anwälte wissen nicht, wie das geht: ein Ziel definieren.
Also engagieren sie einen, der es weiß.
Wenn sie lieber ohne Ziel weiter mchen wollen, deklarieren sie folgenlose Wünsche einfach zu Zielen und tun so, als würde das ausreichen (“Wir wollen mehr Umsatz machen”). Alle nicken, und keiner macht was.

3. Angst
Einige Anwälte aus der Entscheiderriege rücken gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht offen genug mit der Sprache heraus.
Sie verweigern vor dem Start des längst gebuchten Strategie-Workshops Informationen über ihre tatsächlichen Ziele, halten ihre Furcht von der eigenen Degradierung geheim und torpedieren im anschließenden Kanzleialltag die Umsetzung der gemeinsam gefundenen Strategie durch passive Aggression:
Das geht so: Kommunikation ganz verweigern, verwässern oder “vergessen”, Fristsachen liegenlassen, krank werden, wiederholt zu spät kommen, das eigene Dezernat nicht führen, ständige Zeitnot produzieren, trotz des Beschlusses nicht ausreichend / nicht pünktlich / nicht nach Stundensatz abrechnen, Assistenz demotivieren etc.

4. Egoismus
Destruktive Alltagsinszenierungen indizieren eine Gleichgültigkeit des Akteurs gegenüber seine Umgebung und dem Kanzleierfolg.
Wenn ein Anwalt (trotz eines Effizienz-Beschlusses mit 11 gemeinsam beschlossenen konkreten Handlungsanweisungen) seine bisherigen Arbeitsweisen (Abrechnungsmodi, Degradierung seiner Assistentin zu einer “Schreibkraft”, Verzicht auf elektronische Mandatsbearbeitung und selbst abstruse Angewohnheiten wie “Meine Termine mache ich selbst”) beibehält, dokumentiert er neben seiner stets proklamierten “Individualität” auch seine Unbelehrbarkeit.
Wen wundert’s, dass er während der nächsten Partnersitzung dringend am Marathon in Paris teilnehmen muss?

  • Anm.: Hier muss die Partnerschaft sofort die rote Karte zeigen!

5. Glaubenssätze
Glaubenssätze sind für ihren Inhaber realistischer als die ihn umgebende Realität.
So wird der typische Glaubenssatz eines langjährigen Kanzlei-Entscheiders (“Was früher erfolgreich war, kann heute nicht falsch sein”) diesen dazu verleiten, keinesfalls etwas an seinen bisherigen Verhaltensweisen zu ändern, egal, was “andere Leute beschließen” (Originalzitat).
Das gilt sogar dann, wenn er dadurch unmittelbar den Kanzleierfolg gefährdet.

Wörtlich protokollierte Glaubenssätze gegen Ziele (rechts in der folgenden Tabelle):

Mehr lesen über Kanzleistrategie, die aus dem Ziel folgt:

Weitere Angebote:

Kanzleicoaching “Zieldefinition”

Bericht über einen zweitägigen Workshop

Kosten:

2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung
Sonderpreise für dazu gebuchte Kanzleivorträge am Vorabend.

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Johanna Busmann, Hamburg
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