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Zehn Gebote für akquisestarke Kanzleihomepages

Das „Marketing über den Inhalt“ („Content Marketing“) gilt Anwälten als „ehrliche“ Methode, Mandanten zu begeistern.
Keine Tricks und kein doppelter Boden; wer was kann und dieses Können auch geschickt zeigt, wird gewählt – und weiterempfohlen!

Kanzleiwebseite: Mandanten und Suchmaschinen brauchen ständig aktualisierte Inhalte.

Sie sind ein richtig cooles Paar und verstehen sich auf Anhieb!
Inhalte der Kanzleiwebseite werden erfolgreich transportiert durch Blogs, Seiten, Glossare, Veranstaltungshinweise – und natürlich durch Seitentitel.

Hinweis:
Sog. Visitenkarten-Homepages dienen nicht der Neu-Akquise und werden hier – und im Aufsatz – nicht besprochen.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Kanzleiseiten: Teurer als ein Kleinwagen, wenn sie nicht akquirieren