Checkliste Mitarbeiterführung in der Kanzlei – 10 Regeln
Durch folgende 10 Regeln wird Mitarbeiterführung in der Kanzlei effizient und sogar effektiv.
Sie verhindert Krankenstand und Fluktuatuion und stärkt die Mitarbeiterbindung.
1. Mitarbeiterführung braucht den unbedingten Willen zur Führung.
Wenn der Wille fehlt, werden Anweisungen, Empathie, Arbeitsaufträge, Motivation, Delegationen, ABC-Analyse, Feedbackgespräche etc. nur situativ und punktuell – und nicht in jeder Abteilung – eingesetzt. Das bringt Neid, Zorn und Teamkonflikte auf den Plan.
2.Mitarbeiterführung braucht trainierte Vorgesetzte.
Anwälte haben nicht gelernt, Chef zu sein; sie meiden das Thema also mangels Methoden. Daraus folgt: Sie müssen sich trainieren, wenn sie in der Chefrolle erfolgreich sein möchten.
3. Mitarbeiterführung hängt von der Kanzleistrategie ab.
Handlungsmaximen für alle Vorgesetzten folgen aus der Unternehmenskultur. Diese muss – als Teil der Kanzleistrategie – eingerichtet und für jeden im Altag verbindlich sein. Nur dann entsteht verlässliche, verbindliche und durch jede Führungskraft gleich praktizierte Führung.
4. Mitarbeitergespräche erfordern eine klar abgegrenzte Führungsrolle.
Beliebigkeit, fehlende Konsistenz und Abhängigkeit von Tagesform verhindern eine verlässliche Führung. In der Führungsrolle muss Führung ernsthaft gewollt sein. Verhalten in Führungsrollen wird trainiert, mentale Schwierigkeiten mit der Rolle werden gecoacht.
5. Mitarbeiterführung ist nicht delegierbar.
Neben gerichtlichen Fristsachen und Akquise ist die Mitarbeiterführung eine A-Aufgabe und damit (außer an andere Führungskräfte, auch externe) nicht delegierbar. Anwälte werden also das Thema nicht los.
6. Mitarbeitergepräche müssen fair und berechenbar sein.
Mitarbeitergespräche sind Investitionen mit schneller Rendite. Sie wirken, wenn sie angemessen abgegrenzt, eingesetzt,
strukturiert und durchgeführt werden, als Katalysatoren für Atmosphäre und Arbeitsorganisation.
7. Jahresmitarbeitergespräche motivieren
Das Jahresmitarbeitergespräch ist ein beidseits schriftlich vorbereitetes, protokolliertes, vertrauliches Zweiergespräch zwischen Chef und Mitarbeiter. Größere Projekte, Aufstiegsmöglichkeiten, persönliche Erwartungen und Verbesserungsvorschläge werden erörtert.
8. Einwände der Mitarbeiter zeigen Ihnen, wo es lang geht.
Rechnen Sie mit Einwänden (beonders vor der flächendeckenden Einrichtung von leistungsbezogenen Gesprächen) – und machen Sie sich selbst und dann Ihren Mitarbeitern die Chancen klar, die Sie durch diese Gespräche erstmals nutzen.
9: Wahrnehmungspsychologisch motivierte Fehler in der Mitarbeiterführung
Innere Faktoren beeinflussen Wahrnehmung und damit Urteilsvermögen einer Führungskraft auch dann, wenn diese das nicht will oder merkt. Eigene Prioritätenliste und Werte, eigene kognitive Struktur und Rollenerwartungen – das trübt die Sinne und führt zu Fehlern.
Regel 10: Kommunikation ist immer Wirkung, nicht Absicht (Watzlawick)
Ihre besten Absichten schützen Sie nicht vor einer kontraproduktiven Wirkung. Wissen Sie, was Ihre Mitarbeiter über Sie sagen, wenn sie unter sich sind? Was sie sagen, ist Fakt. Gerade wenn Sie genau das überhaupt nicht erreichen wollten.
Überblick:
