Marktpositionierung und Kanzleistrategie
Erfolgreiche Kanzleigründungen folgen einer Chronologie.
Wer die verändert, verliert Geld und Arbeitsplätze – auch den eigenen.
Erfolgreiche Kanzleigründungen folgen einer Chronologie.
Wer die verändert, verliert Geld und Arbeitsplätze – auch den eigenen.
Die besten Marketingfachleute sind nur so gut wie das Ziel, das ihnen vom Kanzleichef vorgegeben wird.
Bevor Sie auf die ganz große Bühne gehen, folgen Sie daher bitte unbedingt dieser Chronologie:
Ziele sind immobil. Wege dorthin sind flexibel.
Wer das andersrum macht, verliert Geld und gefährdet Arbeitsplätze – auch seinen eigenen.
Wer Ziele professionell definiert, erreicht sie auch.
Kanzleigründer, die VOR dem Gründungsprozess ihr Marktziel definieren und die daraus folgende Kanzleistrategie konkret kennen und benennen, beweisen das.
Der immer wieder genannte Hauptgrund für diesen Erfolg: Externe und interne (persönliche) Einwände gegen die Zielerreichung sind vor dem ersten Schritt bekannt und behoben. Ohne das gehen kluge Kanzleigründende gar nicht los.
Aufsätze:
Mehr zu: Warum sind Ziele in der Kanzlei wichtig?
Mehr zu: Warum sind Wünsche gefährlich, wenn sie Ziele ersetzen?
Eine Strategie strukturiert die Umsetzung des Ziels, kommt also an zweiter Stelle.
Ihre Kanzlei hält durch eine S.W.O.T. – Analyse den Kurs und entscheidet sich z.B. für
Tipp: Lassen Sie sich leiten von Ihrer Lust und Ihrem Talent. Nicht von dem Rat anderer Menschen und schon gar nicht von der Vorstellung, Paragraphenkenntnis reiche aus für den Kanzleierfolg.
Aufsatz:
Mehr dazu: Wie Sie eine Kanzleistrategie einrichten
Wo Mandanten- und Marktbedarf sich begegnen, stellen sich Kanzleierfolge ein.
Der Markt hat einen Bedarf (Den decken Sie durch Strategie extern: Nischen, Trends, Demographie), und der zukünftige Mandant hat einen Bedarf (Den decken Sie durch Kanzleikultur intern: Nutzen, Mandantenfokus, Empathie).
Für den Erfolg Ihrer Kanzlei müssen beide Bedarfe sich treffen (“Meet the need”):

Abwegige Inszenierungen werden durch strategisch kluge Überlegungen ersetzt:
Platz: „Wo biete ich an?“
Es ist abwegig, eine familienrechtlich aufgestellte Kanzlei im 100-km- Umfeld von 20 gleich oder ähnlich aufgestellten Konkurrenten zu eröffnen.
Lösung: Ist Ihr Platz eher entschieden als Ihre Ausrichtung? Dann entwickeln Sie unbedingt eine Alleinstellung am Ort! Ist Ihre Ausrichtung eher entschieden als Ihr Ort? Dann gehen Sie an einem Ort, an dem Ihre Ausrichtung nicht existiert.
Produkt: “Was biete ich an?”
Erstaunlich abwegig ist es, als Erbrechtler “Erbrecht” anzubieten, wenn die zukünftige Mandantengruppe unbekannt ist und / oder Ihre Webseite nicht akquiriert.
Lösung: Promoten Sie Festpreise für selbst entwickelte Produkte (z.B.: 1900 Euro + MWSt. für die Überprüfung eines Testaments). Wenn Sie Unternehmer anpeilen, fokussieren Sie auf Unternehmensübergabe, survival kit und Beratungsmandate. Seien Sie dann in der Mittagspause und ab 17.10 Uhr erreichbar (Genau dann rufen Unternehmer ihren späteren Anwalt erstmals an)! Spezialisieren Sie sich.
Preis: „Wie teuer ist das?“
Es ist abwegig, über das eigene Honorar nicht vollständig, freiwillig und rechtzeitig zu informieren. Es ist abwegig, hohe Honorare anzustreben, wenn Sie bei Einwänden des Mandanten einknicken oder Ihren Gegenwert (noch) nicht „fühlen“. Es ist abwegig, nach RVG abzurechnen, wenn der Umfang Ihrer Arbeit nicht abschätzbar ist. Es ist abwegig, Dumpingpreise mit der Hoffnung auf nachhaltiges Marketing zu verbinden.
Lösung: Entscheiden Sie: Wollen Sie Qualitätsführer (qualitativ beste Leistung zu einem angemessen hohen Preis) oder Kostenführer (durchschnittlich gute Qualität zu möglichst geringen Kosten) sein? Schreiben Sie den Preis auf die Webseite. Üben Sie unbedingt, locker über das Honorar zu informieren. Knicken Sie dabei niemals NACH einem Einwand ein; das Image „Billigheimer“ rächt sich bitterböse.
Promotion: „Wie biete ich das an?“
Es ist abwegig, wie die Spinne im Netz zu warten, bis die Kunden aufmerksam werden. Es ist abwegig, Fachanwaltstitel anzuhäufen, wenn zukünftige Mandanten das nicht erfahren. Es ist abwegig “alles” anzubieten, denn wer braucht schon “alles”?
Lösung: Bieten Sie genau das, was IHR Mandant braucht und gehen Sie genau dorthin, wo der Mandant sucht. Falls Ihr Mandant über Künstliche Intelligenz nach Ihrer Leistung sucht (und das tut er längst). muss Ihre Webseite darauf vorbereitet sein (Stichwort: SEO ersetzen durch AI SEO). Finden und promoten Sie Ihren USP (“unique selling proposition” = Alleinstellung).
Früher suchten sich Mandanten einen Anwalt aus, heute ist das umgekehrt. Erfolgreiche Kanzleien richten ihre Strategie auf eine bestimmte Gruppe von Mandanten. Alle Marketingaktivitäten werden einfach, wenn Ihre Zielgruppe homogen ist.
Das kann gelingen durch einen
Nicht jeder Mandant ist gleich viel “Wert”.
Auch wenn Sie diese Bemerkung anfangs als “politsch unkorrekt” empfinden: Sie kommen nicht drumrum, Ihre Mandanten aufzuteilen:
Entscheiden Sie jetzt, durch welches Instrument Ihre Kanzlei bekannt wird. Diese Instrumente stehen zur Verfügung:
Marketing:
Motto: Meine Arbeit sagt, was ich kann.
Ziel: unmittelbare Umsatzsteigerung
Beispiele: Zielgruppenanalysen, Markenbildung, Preismanagement, Webseite, Artikel, Aufsätze, Qualität der Arbeit, Mandantenfokus, Rückrufpolitik, Vorträge, Selbständigkeit der Mitarbeitenden, social-media Profile
Aufsatz: Kanzleimarketing https://www.anwalts-akquise.de/wp-content/uploads/2019/12/Kanzleimarketing.2020_NEU.pdf
Werbung:
Motto: Ich sage, was ich kann.
Ziel: Produktpromotion durch bezahlte Aktionen
Beispiele: Plakate, Banner, Anzeigen, Google AdWords, Broschüren, Visitenkarten, Sponsoring
PR (Public Relations):
Motto: Andere sagen, was ich kann.
Ziel: langfristiger Vertrauensaufbau durch Reputationsstärkung und Beziehungspflege.
Beispiele: Presse schreibt Artikel über uns, andere sprechen über uns (Reputation), über unseren Vortrag berichten andere.
Aufsatz: PR in der Anwaltskanzlei
“Kannibalisierung ohne Not” tritt ein, wenn ein Anwalt genau das macht, was schon sein Mitbewerber macht.
Als Nische bezeichnet man dagegen
Entscheiden Sie einen USP (“unique selling proposition” = Alleinstellung am Markt) und richten Sie ihn ein. Der bringt völlig unbekannte Mandanten in Ihre Kanzlei, wenn Sie Ihre Besonderheit geschickt (online) bewerben.
Nur selten (Ausnahme: Markt- und Versorgungsücken, s.o.) gelingt das durch ein Rechtsgebiet. Marktrelevante USP gelingen durch Inhalte (30 verständlich und knapp geschriebene, kostenlose Rechtstipps auf Ihrer Webseite), Arbeitsweisen (Assistentin macht alle Organisationsaufgaben incl. Terminsvergabe, Vollmachtbeschaffung und Datenerfassung), Personal (Wir haben einen Bauingenieur in unsere Sozietät eingebunden) und Service (feste Rückrufzeiten eingerichtet, eine eigene KI trainiert, die die Rechnungen günstiger macht).
Im umkämpften Markt haben sich Anwälte zu entscheiden zwischen Auffallen und Rausfallen.
Auffallen, aus dem Wettbewerb herausragen, andere elegant übertrumpfen und „sich einen Namen machen“ ist in umkämpften Anwalts-Segmenten wie dem Familienrecht noch wichtiger als in spektakulär klingenden Nischendisziplinen wie Wein- Pferde- oder Jagdrecht.
Eine Alleinstellung kann schon gelingen dadurch, dass Sie die „einzige Anwaltskanzlei mit angeschlossenem Kinderspielplatz“ oder der einzige „Anwalt ohne Parkplatzproblem“ in der Stadt sind…
Der USP kann in unterschiedlichen Kategorien gebildet werden.
Alleinstellungsmerkmale sind erfolgreich durch:
Die 9 Kategorien des USP
Alle USP-Kategorien sind – bei geschicktem Marketing – attraktiv für ihre Adressaten:
Preis, Qualität, Branchenfokus, Geographie, Zeitersparnis, Nachhaltigkeit, Neuartigkeit, Einfachheit und Flexibilität.
Ein guter USP sollte dazu zielgruppenorientiert, wirtschaftlich und deutlich anders als Wettbewerb sein sowie klar und präzise formuliert werden, um conversions zu steigern.
Bei äußerlich wahrgenommener Gleichheit des Angebots entscheidet dessen Inszenierung über Sieg und Niederlage. Drei Beispiele:
Und – leider – kein Witz: Viele Kanzleien schaffen eine ausreichende Alleinstellung schon dadurch, dass sie alle Rückrufversprechen einhalten.
Reputation des Anwalts, Anwaltssuche und Austausch mit Mandanten gehen heute (auch unter KI – Einfluss) über die Kanzleiwebseite.
Interessenten müssen nach wie vor Ihre Kanzlei-Webseite mühelos finden (“visibility”), ohne Namen und Ort des Anwalts zu kennen.
Zwei Wege führen derzeit zu online-Akquiseerfolgen:
Wichtig: SEO bleibt also die Basis dafür, in KI Suchmaschinen gefunden, genannt oder sogar mit Quelle (Das ist Ihre Webseite!) zitiert zu werden.
Aufsatz:
Mehr dazu: Die Akquisestarke Kanzleiwebseite
Die legendäre Hierarchiefurcht von Anwälten tritt gern in Tateinheit mit dem Diktum der “Individualität” auf.
Schlimmstes Symptom: Alle AnwältInnen der Kanzlei sind Entscheider.
Das sorgt für extreme Zeitnot, Zielferne, Umsatzeinbrüche, Arbeitsplatzvernichtung und schlechte Laune allerorten.
Aufsatz:
Mehr zu: Die “flache Hierarchien”-Lüge in der Anwaltskanzlei
2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung
Sonderpreise für dazu gebuchte Kanzleivorträge am Vorabend.
36 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.
36 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick


Johanna Busmann, Hamburg
36 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching
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