Das Mandantengespräch als Akquiseinstrument
Ein Mandantengespräch ist eine Inszenierung, während der ein Profi mit einem Nicht-Profi über die juristische Lösung eines in aller Regel unjuristischen Problems spricht.
Da kann viel schief gehen.
Ein Mandantengespräch ist eine Inszenierung, während der ein Profi mit einem Nicht-Profi über die juristische Lösung eines in aller Regel unjuristischen Problems spricht.
Da kann viel schief gehen.
Ein Mandanten-Erstgespräch besteht aus neun Phasen, von denen hier acht dargestellt werden; die Rechtsberatung als fachlicher Teil des Erstgesprächs fehlt hier:
1. Begrüßung / Chemie / Smalltalk-Text: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance Sympathie und Antipathie können sich in den ersten Sekunden entscheiden. Übertreiben Sie weder Freundlichkeit noch Lautstärke, weder Eile noch Empathie.
2. Was ist der Kern Ihres Problems? Anwälte sind keine Therapeuten, sondern Manager von komplizierten Gesprächen.
Daraus folgt, dass nicht die Menge an Informationen einen effizienten Verlauf des Gesprächs verspricht, sondern deren Qualität.
3. Was ist Ihr Ziel? Mandanten machen das Ziel, ihre Anwälte den Weg dorthin. Nicht umgekehrt. Viele Mandanten haben allerdings nicht die Kapazitäten, ein rechtlich erreichbares Ziel zu definieren. Es ist anwaltliche Aufgabe, Mandantenziele realistisch zu gestalten.
4. Wie wird bezahlt? Honorarinformation gehört ins Erstgespräch. Das ist nicht nur anwaltliche Pflicht nach BRAO, sondern auch psychologische Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen in einem ungleichen Team.
5. Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei? Die Marketingfrage hilft Ihnen, Geld zu sparen: “Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei?” Die Antworten werden im CRM registriert und ausgewertet: Welche seiner Marketingmaßnahmen ist effizient?
6. Wie läuft das Mandat ab? Taktische Schachzüge und ungewohnte Chronologien müssen ebenso erläutert werden wie Pflichten und Rechte vor Gericht sowie die Parameter außergerichtlicher oder gerichtlicher Verhandlungen.
7. Hausaufgaben: Sie sorgen subjektiv und objektiv dafür, dass der Mandant einen eigenen Anteil am Lösen seines Falles behält: Er bleibt mit seinem Fall befasst und kann manche Aufgaben besser als jeder andere erfüllen: Zeugenlisten, Verträge, Telefonate, Korrespondenz etc.
8. Assistentin vorstellen: Der Mandant lernt nach dem Erstgespräch die Assistentin kennen, auch im Videocall. Dieses Vorgehen ist kostenlos, schnell lernbar und lukrativ, vor allem durch das Vertrauensverhältnis des Mandanten zur Assistenz.
Details:
Ein Mandanten-Erstgespräch besteht aus neun Phasen, von denen hier acht dargestellt werden; die Rechtsberatung als fachlicher Teil des Erstgesprächs fehlt hier:
1. Begrüßung / Chemie / Smalltalk-Text
2. Was ist der Kern Ihres Problems?
3. Was ist Ihr Ziel?
4. Wie wird bezahlt?
5. Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei?
6. Wie läuft das Mandat ab?
7. Hausaufgaben
8. Assistentin vorstellen
Alle Phasen sind im Aufsatz ausführlich dargestellt.
Ein Mandantengespräch dient dazu, dieses Grundvertrauen zu vermehren, damit “der Neue” selbst Mandant wird (direkte Akquise) und dafür zu sorgen, dass der Mandant seine Begeisterung über die anwaltlichen Kompetenzen in die Lande streut (indirekte Akquise).
Schon das Erste gelingt oft nicht.
Video dazu:
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Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance Sympathie und Antipathie können sich in den ersten Sekunden entscheiden.
Übertreiben Sie weder Freundlichkeit noch Lautstärke, weder Eile noch Empathie.
Mandatiert wird nur über’s Gefühl
Selbst wenn Anwälte höchste Fachkenntnis besitzen: mandatiert wird stets über das Gefühl. In den allermeisten Fällen hat der Mandant im Augenblick der Erstbegegnung noch keinen Vertrag mit dem Anwalt unterzeichnet.
Schweigepflicht
Wer den Namen des Abgeholten vor anderen Mandanten im Wartezimmer erwähnt, verstößt gegen seine Schweigepflicht.
Dasselbe gilt, wenn wartende Mandanten den Namen anderer Mandanten durch die telefonierende Empfangsassistentin erfahren.
Business Knigge
Haben Sie mehrere Gäste? Dann wird laut Business-Knigge der informelle Führer der Gäste immer zuerst begrüßt. Das ist sie Person, mit der Sie schon telefoniert oder per mail „Informationen ausgetauscht“ haben.
Diese Regel gilt unabhängig von Alter, Hierarchie und Geschlecht der Gäste.
Die Frau wird also NICHT automatisch als erste begrüßt, ebenso wenig wie die älteren Herrschaften im Gästeteam, es sei denn, diese hätten die „informelle Führung“.
Diese zunächst etwas ungewohnte Regel kennt im Geschäftsleben nur eine Ausnahme: Wenn der informelle Führer des Gästeteams nach den Regeln des privaten Knigge agiert, wird er es selbst wichtig finden, dass Frauen oder ältere Herrschaften zuerst begrüßt werden.
Er dokumentiert das deutlich, indem er hinter Frauen oder älteren Herrschaften zurücktritt. Begrüßen Sie in diesem Fall die genannten Personen zuerst.
Small-talk
Testen Sie den small-talk Bedarf der Gäste. Manche brauchen viel, manche wenig, manche gar keinen.
Als gute Testfrage hat sich bewährt: „Wie war Ihre Anreise? Ich habe gehört, auf der A 6 war heute Stau?“ Bieten Sie mindestens zwei Andockstationen.
Wenn der Mandant aus dem Fenster schaut, steigen Sie drauf ein: „Das ist zur Zeit die größte Baustelle der Stadt. Dort entsteht…“
Gastgeberpflichten
Sie weisen dann die Sitzplätze zu und setzen sich selbst immer später als alle Gäste. Auch das ist vom Geschlecht aller unabhängig. Sie dokumentieren dadurch Ihr Territorium und machen Ihre Führungsrolle an diesem Tisch klar.
Sie setzen sich NIE gegenüber vom Mandanten sondern in 90 Grad Winkel oder an einen runden Tisch.
Durch das Lehrbuch der „Satanischen Verhandlungskunst“ lernen Anwälte den Verzicht auf weitere schwierige äußere Verhältnisse: eingeengte Platzverhältnisse, unzureichende Getränke, überhitzte oder eiskalte Räume; Lärm, unangenehme Gerüche und andere Störungen von außen.
Die Einleitung zeigt bereits Ihre Kanzleiorganisation
Sie signalisieren bereits in den ersten Sekunden Interesse an Person und Fall. Wenn der Anwalt selbst schon mit dem Mandanten telefoniert hat, paraphrasiert er die kurze gemeinsame Historie so: „Guten Tag, Herr Bergmann, ich freue mich, dass Sie da sind. Wir haben ja schon telefoniert…. Mein Name ist…, ich bin in der Kanzlei der Fachanwalt für…Sie haben mir ja schon berichtet…“
Assistentin sofort namentlich erwähnen
Wenn die Assistentin den Kern des Falles oder den Kern des Wunsches notiert hat, steigt er so ein: „Meine Assistentin Frau Berger hat mir schon aufgeschrieben, dass Sie einen Autounfall hatten, dass die Polizei am Unfallort war und dass Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Ist das alles richtig so?“
“Was ist der Kern des Problems?” Anwälte sind keine Therapeuten, sondern Manager von komplizierten Gesprächen.
Daraus folgt, dass nicht die Menge an Informationen einen effizienten Verlauf des Gesprächs verspricht, sondern deren Qualität.
Was ist Qualität?
Das Wort „Qualität“ wird durch Mandanten und ihre Anwälte unterschiedlich interpretiert. Der Mandant empfindet Qualität, wenn der Anwalt ihn versteht unddas auch beweist. Für den Anwalt dagegen ist die rechtliche Verwertbarkeit der Informationen wichtig.
Die Einstiegsfrage
Bewährt hat sich die Einstiegsfrage Frage: „Was ist – in einem einzigen Satz gesagt – Ihr größtes Problem?“
Notfalls hilft auch hier der Perspektivwechsel „Sagen Sie mir in einem Satz, als müssten Sie es einem Kind erklären, was an Ihrem Fall das Schlimmste ist.“
Auch wenn es nicht immer gelingen wird: lassen Sie nichts unversucht, Mandanten von vornherein zu lenken.
Wenn Sie geordnete, ruhiger auftretende Mandanten vor sich haben, können Sie die Leine locker lassen durch: „Was kann ich für Sie tun?“ oder sogar: „Was ist passiert?“
Verzweifelte Probleminhaber sind häufig unstrukturiert und lieben ausführliche Schilderungen ihrer Situation aus drei Gründen: Sie
Mandanten machen das Ziel, ihre Anwälte den Weg dorthin. Nicht umgekehrt.
Viele Mandanten haben allerdings nicht die Kapazitäten, ein rechtlich erreichbares Ziel zu definieren.
Es ist anwaltliche Aufgabe, Mandantenziele realistisch zu gestalten.
Zielfragen
Anwälte kürzen ihre Mandantengespräche drastisch ab, indem sie so früh wie möglich nach dem Ziel des Mandanten fragen:
Durch diese Fragen sortieren Mandanten manchmal selbst, welche Teile ihrer Sachverhaltsschilderung wichtig und welche weniger wichtig sind.
Reputation
Nichts wird häufiger durch Mandanten weiter getragen als ein durchsetzungsstarker Anwalt.
Sein Engagement sorgt für ein belastbares Vertrauensverhältnis.
Mächtige Subtexte
Der Subtext kommt dominanter an als der gesprochene Text und triggert die Beziehungsebene.
Diese regiert die gesamte (auch nonverbale) Kommunikation mit dem Anwalt bis zum Eintritt in ein Vertrauensverhältnis.
Deshalb kommt z.B. die anwaltliche Frage „Warum haben Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht gleich mitgebracht?“ wie ein scharfer Vorwurf an.
Genau dieser wird im Freundeskreis empört weitergerzählt.
Die Honorarinformation gehört ins Erstgespräch.
Die Information über das Anwaltshonorar ist nicht nur anwaltliche Pflicht nach BRAO, sondern auch psychologische Voraussetzung für gegenseitiges Vertrauen in einem ungleichen Team.
Warten Sie nicht, bis Sie danach gefragt werden.
Sprechen Sie das Thema offensiv selbst an – und so früh wie möglich.
Viele Anwälte nutzen die Honorarinformation schon am Telefon, um ihre Leistung sofort zusammen mit der Gegenleistung zu präsentieren oder auch, um Mandanten zu sortieren.
Die Marketingfrage hilft Ihnen, Geld zu sparen: “Wie kamen Sie auf unsere Kanzlei?”
Die Antworten werden im CRM registriert und ausgewertet.
Durch die Antworten erfährt der Anwalt, welche seiner Marketingmaßnahmen er ausbauen und welche er sofort einstellen sollte.
Strategische und taktische Fragen sind vielen Mandanten ein Buch mit sieben Siegeln.
Viele Mandanten wissen nicht, was ein Anspruchsschreiben ist und schon gar nicht, wie lange die Antwort dauern kann.
Taktische Schachzüge und ungewohnte Chronologien müssen ebenso erläutert werden wie Pflichten und Rechte vor Gericht sowie die Parameter außergerichtlicher oder gerichtlicher Verhandlungen.
Mandanten einbinden
Mandanten, die sich in die Taktik ihres Anwalts eingebunden fühlen, torpedieren diese Taktik nicht.
Erläutert werden hier auch Notfallpläne, Urlaubszeiten, andere Ansprechpartner, die Funktion der Assistentin, Prognosen, Klagewege, Zeiträume, typisches Verhalten von Richtern, Gegnern und Kollegen.
Verbunden mit dem nächsten Punkt wird dem Mandanten mitgeteilt, wie wichtig seine eigene Mitarbeit für die Zielerreichung ist.
Hausaufgaben sind ein wichtiges Akquise-Instrument.
Sie sorgen subjektiv und objektiv dafür, dass der Mandant einen eigenen Anteil am Lösen seines Falles behält:
Abhängig von Intelligenz- und Emotionalisierungsgrad macht es Sinn, ihm eine Aufgabenliste schriftlich zu erstellen.
Teamkoordination
Hausaufgaben beweisen eine gute Teamkoordination, wenn sie durch die Assistentin schon am Telefon durchgegeben werden: Die ersten Hausaufgaben sind die im Erstgespräch benötigten Unterlagen
Autorität der Assistentin erhöhen
Diese Informationen stärken die Autorität Ihrer Assistentin dem neuen Mandanten gegenüber und sorgen für den Eindruck hindernisfreien Informationsflusses in der Kanzlei.
Die Assistentin kontrolliert den Eingang von versprochenen Mandantenunterlagen und mahnt sie bei Verspätung telefonisch an.
Strukturieren Sie dabei Ihre Aufforderungen „Darf ich Sie bitten, drei Unterlagen zum nächsten Termin mitzubringen (oder vor dem nächsten Termin zu übersenden)? Nämlich erstens…, zweitens… drittens…. Schaffen Sie das alles bis Donnerstag 14.30 Uhr?“
Wer wird in diesem Mandat mitarbeiten?
Der Mandant lernt nach dem Erstgespräch die Assistentin kennen, auch im Videocall.
Dieses Vorgehen ist kostenlos, schnell lernbar und dreifach lukrativ:
Cool: Manche Anwälte unterstützen die persönliche Vorstellung ihrer Assistentin, indem sie ihr zum Jahresende ein Zusatzgehalt von 120 Euro gewähren. Im Gegenzug kauft sie im Winterschlussverkauf einen Hosenanzug in gedeckten Farben, den sie bei der Arbeit trägt.
Cooler: Dadurch entfallen peinliche Gespräche – peinlich sind sie besonders für männliche Chefs (!) – über nabelfreie T-Shirts, sichtbare Tattoos und ungepflegte Erscheinungen aller Art am Empfang!
Tipps, Tricks und Training für Akquise im Erstgespräch

2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung
Sonderpreise für dazu gebuchte Kanzleivorträge am Vorabend.
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30 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick


Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching
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