„Legal Tech beschreibt den Einsatz von modernen, computergestützten, digitalen Technologien, um Rechtsfindung, -anwendung, -zugang und -verwaltung durch Innovationen zu automatisieren, zu vereinfachen und zu verbessern.“
Hier klingt es noch wie eine harmlose Dudendefinition und wie eine individuell wählbare Ausnahme.
Doch der Alltag deutscher Kanzleien jeder Größe ist längst betroffen.
Wer sich nicht flexibilisiert, entfernt sich vom Markt!
Viele Anwälte sind innerlich einigermaßen gut gerüstet für einen neuen Erdrutsch. Sie wissen spätestens seit der ersten relevanten Lockerung der Werbegesetze im März 1996, dass neue Markt-Möglichkeiten immer auch neue Zwänge bedeuten: Seit Anwälte werben durften, mussten sie werben, um nicht unterzugehen.
Dieser „bedingte Zwang“ wiederholt sich derzeit hier:
Alle Erklärungen finden Sie im Aufsatz:
Technologiebasierte Geschäftsmodelle verändern spürbar den Rechtsberatungsmarkt, erleichtern Usern gleichzeitig den Zugang zum Recht und fungieren schon heute als explizite Konkurrenz zu Anwaltskanzleien bestimmten Zuschnitts. Insbesondere sind das:
Anwaltsaufgaben:
Immer komplexere Aufgaben werden durch Automatisierung und künstliche Intelligenz von Software übernommen und effektiv gelöst.
Rechtsempfehlungen:
Rechtliche Empfehlungen durch Computerprogramme nach elektronischer Sichtung von Daten sind heute schon möglich4 und werden ständig perfektioniert.
Festpreis:
Standardisierbare Anwaltsleistungen werden zu einem Festpreis entweder von spezialisierten Dienstleistern oder von den Kanzleien über deren Webseiten vertrieben und per SSL Verschlüsselung direkt im Internet bezahlt.
Low-End-Geschäft:
Anwaltsarbeit wird derzeit – notgedrungen auch in den Kanzleien selbst – durch Technologie revolutioniert. Immer neue Start-ups außerhalb von Kanzleien schi- cken sich schon jetzt an, vor allem das Low-End-Geschäft mit seinen vielen stan- dardisierbaren Abläufen zu beherrschen.
Start-Ups:
Mehr als 20 spezialisierte Unternehmen werden in Deutschland jetzt schon als Konkurrenz zur anwaltlichen Dienstleistung wahrgenommen. Sie verkaufen oder verschenken (vgl. „geblitzt.de“) teilautomatisiert erstellte Rechtsberatungsleistungen oder Teile davon. Massenhafte Datenauswertungen und -systematisierungen sind die Grundlage dieser elektronischen Rechtsberatungshilfe.
Konkurrenz:
Diese Unternehmen sind jetzt schon eine empfindliche Konkurrenz für kleinere Kanzleien, die sich mit bestimmten Mandaten am Markt positionierten. Marktkenner schätzen, dass „künftig 90 Prozent der Fallbearbeitung automatsiert wird“.8
Wirtschaftsrecht:
Doch greifen sie längst auch schon Boutiquen und Großkanzleien an: Ver- tragswerke werden technologisch aufbereitet, Due Diligences teilautomatisiert vorbereitet und internationale Verträge an andere Rechtsordnungen automatisch teilangepasst.
Kanzleikultur:
Mandatsbearbeitung und der Umgang mit delegierbarem Material werden sich ändern. Identifizieren Sie solche Teile von Mandaten, die nicht oder nicht komplett durch Sie persönlich gemacht werden müssen. Überlegen Sie, wie Sie Abläufe effizient gestalten. Teilen Sie dem Mandanten mit, welche Vorteile er hat.
Honorarstruktur:
Auch die Honorarstruktur von Boutiquen wird in Mitleidenschaft gezogen. Unverhandelbare Festpreise werden auch für Unternehmermandanten Angebote. Immer mehr Kanzleien bieten Festpreise über Portale an. Diese verkaufen sie offensiv als „Kostensenkung“. Ebenso offensiv promoten sie die Notwendigkeit der stundensatzbasierten individuellen Beratung, die „niemals Standard“ ist.
Tipps, Tricks und Training für die „Überzeugung von neuen Wegen“ kann dann durch mich erfolgen.
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Johanna Busmann, Hamburg
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