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Kanzleischulungen

Kanzleischulungen sind die effizientesten Lernveranstaltungen, wenn es um das anwaltliche Können geht.
Für die reine Wissensvermittlung reichen Vorträge.
Lernbedarfs-Fragebögen dienen der maßgeschneiderten Konzeption.

Alle Themen setzen ein detailreiches Briefing voraus.

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

10 Vorteile von Kanzleischulungen

  • Sie sparen viel Energie, Zeit und Geld, besonders wenn die Trainingsgruppe größer ist als drei Personen…
  • Sie sind auf den Bedarf der Kanzlei massgeschneidert.
  • Sie basieren auf den Ergebnissen eines Fragebogens zur Lernbedarfsermittlung.
  • Sie sind fast beliebig untereinander kombinierbar.
  • Sie sind variabel in Aufbau und Organisation.
  • Sie können durch genau passende follow-ups ergänzt werden.
  • Sie thematisieren ausschließlich kanzleiinterne Bedarfe.
  • Sie stärken Ihre Teams durch Vertrauen und Solidarität in Rollenspielen und Übungen.
  • Sie vermitteln die Methode des professionellen feed-back (auch für die Mitarbeiterführung).
  • Sie zeigen sofort, dass jeder Schwächen hat und Stärken selbst und sofort entwickeln kann.

1. Kanzleischulungen

Meine Kanzleischulungen sind Kommunikationstrainings in den Räumen der Kanzlei oder in einem Hotel („in-house“).
Kanzleischulungen machen 90 % meiner Trainingsarbeit mit Anwälten aus.
Manche Themen werden durch Lernbedarfs-Fragebögen (Punkt 3) vorbereitet – und alle Themen setzen ein Briefing voraus.

2. Themen

Die Links fürren Sie unmittelbar zu den Standardprogrammen der in-house Trainings.

Akquise für Einsteiger: – Marktstrategie und Kommunikation
beauty contest – Wie Sie den Pitch gewinnen
Einwandbehandlung – 10 Methoden, das “Nein” zu nutzen
Honorarinformation – Die locker-verbindliche Honorarinfrmation
Mandantengespräch – Vom Kundengespräch zur Akquiseveranstaltung
MitarbeiterfuehrungChefrolle, Motivation und Delegation
Präsentationstechniken – FÜR und nicht VOR Publikum präsentieren
Schwierige Mandanten – Wie Sie Boss bleiben im Schloss!
Small Talk – Small Talk bereitet Big Talks vor.
Telefontraining / EmpfangstrainingTelefonservice ist Akquise
Verhandlungen – Gewinnen Sie schon oder siegen Sie noch?
ZeugenvernehmungenDurchsetzung im Gerichtssaal

Einige Themen, die nicht täglich gebraucht werden:

Coaching Selbstmanagement, Organisation, Führungsrolle
Kanzleistrategie

3. Lernbedarfsermittlung

Kanzleischulungen und inhouse Trainings sowie selbstverständlich alle Kanzei-Coaching-Maßnahmen in Anwaltskanzleien müssen massgeschneidert sein. Sie erreichen sonst nicht das gewünschte Ergebnis.

Fortbildungen in der Kanzlei werden durch Bedarfsermittlung geplant.
Die von allen Teilnehmern ausgefüllten Fragebögen werden spätestens zwei Wochen vor der Maßnahme ausgewertet und an mich gemailt.
Dadurch entsteht eine reelle Bedarfsanalyse.
Das endgültige Programm für jede Kanzlei-Schulung entsteht auf diese Weise.
Es wird umgehend an alle Teilnehmer ausgegeben.

Die Fragebögen zum Download

4. Ablauf

Sie hat einen kleinen, kommunikationstheoretischen Teil und einen 80 % igen Übungsteil anschließend.
Alle Inhalte werden in schriftlichen Übungen, Unterrichtsgesprächen und vor allem in kurzen und längeren Rollenspielen eingeübt.
Alle Beispiele kommen dabei aus dem Alltag der teilnehmenden Anwälte.

Übung-Feedback-Verbesserung
Das wichtigste Lerninstrument dabei ist das gegenseitige feed-back, das allein auf der Wirkung der Kollegen „auf der Bühne“ beruht.
Dieses feed-back bildet die Grundlage für das schriftliche Protokoll des Lerntages („Checkliste“), das durch mich ergänzt, gekürzt und strukturiert wird.
Am Schluss sucht sich jeder Lerner aus dieser Liste nur fünf Punkte aus („Reduktion der Komplexität“), die er für besonders attraktiv und erstrebenswert hält.
Er übt zunächst nur diese fünf.
Automatisch wählt er übrigens solche, die zu seiner Persönlichkeit passen, so dass der Transfer in den Arbeitsalltag leicht gelingt.

5. Vorbereitung

Ziel
Wenn ich kein konkretes Lernziel der Teilnehmer (TN sind nicht immer die Partner) genannt bekomme, reise ich nicht an.
Ein Ziel ist klein, konkret – und immer wichtiger als alle Organisation.
TN Ziele ermittle ich durch Briefing und / oder durch Fragebögen zur Lernbedarfsermittlung – ausschließlich bei Teilnehmern.

Vorgesetzte und ihre Wünsche über Lernerfolge ihrer Angestellten
Wenn Partner den Lernerfolg X bei Angestellten wünschen, wird das den Angestellten (nicht mir!) lange vor Seminarbeginn offen kommuniziert.
Danach teilt mir jeder Teilnehmer seinen eigenen individuellen Lernbedarf mit.
Wenn TN zu wenig Erfahrung haben, um ihren Lernbedarf bereits zu kennen, kreuzen sie einfach an, was sie gern können würden.

Anmeldung und Sortierung der Teilnehmer
Wenn jemand im Fragebogen den ersten Punkt (“Kommunikationstraining ist für mich derzeit unnötig”) angekreuzt hat, sollte die Person das Seminar nicht besuchen müssen, da es für sie Zeitverschwendung und für andere TN eine Bremse sein könnte.
Wer sich zur Teilnahme an einem Seminar gezwungen fühlt, ist i.d.R. ein schlechter Lerner und kann sogar andere Personen in deren Lernerfolg ausbremsen.

Drehen Sie diese “Machtfrage” um:
Wenn Sie acht angestellte Anwälte haben, bieten Sie das Präsentationstraining mit max fünf Plätzen an. Wer sich zuerst anmeldet, macht mit.

Raum, Pausen, Ausstattung
Sie benötigen einen ausreichend großen, ruhigen Schulungsraum mit Tischen möglichst in U-Form, Namensschilder auf den Tischen, ein paar Präsentationsmedien (flipchart mit Stiften), eine vollkommen störungsfreie Zeit und eine zügige Mittagspause im Haus.
Teilnehmer sollen den Raum nicht außerhalb der Pausenzeiten für Zwischenaufgaben verlassen müssen.

Dauer
Anschließend bestimmen wir gemeinsam die Dauer und Uhrzeiten der Intervention.
Aus Briefing und Fragebögen entwickle ich ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Kanzlei, das die Teilnehmer gern noch weiter optimieren sollen.
Jeder Teilnehmer erhält sehr frühzeitig alle Eckdaten und das Schlussprogramm.

6. Können wir Partner und angestellte Anwälte gemeinsam trainieren?

Ja, sobald beide Gruppen dieselben Aufgaben haben.
Das ist bei Präsentationen der Fall. Auch gemeinsame Führungstrainings werden bei gleichartigen Aufgaben gemeinsam durchgefürt.

  • Dagegen macht es evtl. weniger Sinn, sie gemeinsam in Verhandlungen oder Mandantengesprächen (dialogische Kommunikation) zu trainieren, weil die beteiligten Personen dort unterschiedliche Aufgaben (z.B. Aufklärung über das Anwalts-Honorar) haben.

7. Können wir Anwälte und Assistentinnen zusammen trainieren?

Die Antwort ist wie bei 6.
Wenn sie beide dasselbe können müssen, ja. Der „Umgang mit schwierigen Mandanten“ ist ein solches Thema. Bei einer solchen Schulung reicht ein Tag aus.
Regelmäßig führt der Rollentausch übrigens zu Heiterkeitsausbrüchen mit starken Team-Effekten!

  • Anwälte spielen sehr gern (!) den Erstanrufer und Assistentinnen den Mandanten im Erstgespräch.
    Beide merken dadurch, worauf es beim jeweils anderen ankommt.

8. Trainieren Sie auch die Assistentinnen?

Ich habe (Stand August 2026) etwa 7000 Anwaltsassistentinnen für diesen komplexen Job trainiert.

Telefonservice in der Anwaltskanzlei ist das Zentrum der Akquise!
Wenn der nicht funktioniert, kann die Kanzlei einpacken

Wenn Anwälte nichts an sich selbst ändern, bleibt ein Telefontraining wirkungslos.
Telefontraining macht übrigens nur Sinn, wenn die Anwälte ihr Delegations-, Führungs- und Rückrufverhalten zeitgleich optimieren.
Tun sie das nicht, wächst bei den Assistentinnen der Frust:
Sie können nach dem Training mehr und dürfen dadurch „gefühlt“ weniger.

  • Dieser krasseste aller Führungsfehler (Mitarbeiter schlecht zu behandeln)  führt zu inneren und sogar äußeren Kündigungen und schwächt die gesamte Kanzlei erheblich.
  • Aus diesem Grund kommen die Partner der Kanzlei in der letzten Stunde des Telefontrainings dazu und erfahren in Anwesenheit ihrer Assistenz, was sie selbst optimieren können, damit der Telefonservice besser klappt.

9. Honorar:

In-house-Seminare:
Jedes von mir geleitete Kanzleiseminar (auch Telefontraining) kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung / Tag.

Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar vereinbare ich zusätzlich, wenn der Erfolg der Maßnahme eindeutig bzw. in Abstufungen quantifizierbar oder spezifizierbar ist.
Das ist z.B. bei der taktischen und strategischen Vorbereitung zukünftiger Zeugenvernehmungen häufig der Fall, ebenso bei Arbeitsplatzwechseln, bei bestimmten Verhandlungsvorbereitungen sowie bei der Vorbereitung eines “beauty contest”.

Coaching:
Hat mir Seminaren nichts zu tun (s. Unterschied).
Jede Coaching-Stunde kostet 280 Euro + MWSt.
Ein Coaching-Tag (wird Einzelpersonen nicht gewährt) kostet 2400 Euro + MWSt.
Verpflegung (+ ggfs. Übernachtung, Reise,  Raumiete, Ausstattung) zahlt der Klient.

Vorträge innerhalb Ihrer Kanzlei:
1300 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes ganztägiges in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt, abhängig von der Intensität der notwendigen Vorbereitung kann es teurer werden.

  • Alle Vorträge in nichtanwaltlichen Organisationen und Unternehmen kosten 2400 Euro + MWSt.

Kein Kanzleimarketing ohne Kanzleistrategie

 Zielerreichung durch Strategie

 

Kosten:

2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung
Sonderpreise für dazu gebuchte Kanzleivorträge am Vorabend.

busmann training®

36 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

36 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
36 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Buch

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„Chefsache Mandantenakquisition“

Buch “Chefsache Anwaltscoaching” (2022)

Berliner Wissenschafts-Verlag
E-Book und Hardcover
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