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Kanzleischulungen

Meine Kanzleischulungen sind Kommunikationstrainings in den Räumen der Kanzlei oder in gemieteten, neutralen Räumen in einem Hotel („in-house“).
Kanzleischulungen machen 80 % meiner Trainingsarbeit mit Anwälten aus.
Manche Themen werden durch Lernbedarfs-Fragebögen (Punkt 3) vorbereitet – und alle Themen setzen ein Briefing voraus.

1. Vorteile

  • Sie sparen viel Energie, Zeit und Geld, besonders wenn die Trainingsgruppe größer ist als drei Personen…
  • Sie sind auf den Bedarf der Kanzlei massgeschneidert.
  • Sie basieren auf den Ergebnissen eines Fragebogens zur Lernbedarfsermittlung.
  • Sie sind fast beliebig untereinander kombinierbar.
  • Sie sind variabel in Aufbau und Organisation.
  • Sie können durch follow-ups ergänzt werden.
  • Sie thematisieren ausschließlich kanzleiinterne Bedarfe.
  • Sie stärken nebenbei Ihre Teams durch Gelächter und Solidarität in Rollenspielen und Übungen.
  • Sie vermitteln die Methode des professionellen feed-back.
  • Sie lernen sofort, dass jeder Schwächen hat und Stärken selbst entwickeln kann.

     

2. Themen

Akquise für Einsteiger: – Marktstrategie und Kommunikation
beauty contest – Wie Sie den Pitch gewinnen
Einwandbehandlung – 10 Methoden, das „Nein“ zu nutzen
Honorarinformation – Die locker-verbindliche Honorarinfrmation
Mandantengespräch – Vom Kundengespräch zur Akquiseveranstaltung
MitarbeiterfuehrungChefrolle, Motivation und Delegation
Präsentationstechniken – FÜR und nicht VOR Publikum präsentieren
Schwierige Mandanten – Wie Sie Boss bleiben im Schloss!
Small Talk – Small Talk bereitet Big Talks vor.
Telefontraining / EmpfangstrainingTelefonservice ist Akquise
Verhandlungen – Gewinnen Sie schon oder siegen Sie noch?
ZeugenvernehmungenDurchsetzung im Gerichtssaal

Einige Themen, die nicht täglich gebraucht werden:

Coaching Selbstmanagement, Organisation, Führungsrolle
Kanzleistrategie
Webseite:

3. Lernbedarfsermittlung

Kanzleischulungen und inhouse Trainings sowie selbstverständlich alle Kanzei-Coaching-Maßnahmen in Anwaltskanzleien müssen massgeschneidert sein. Sie erreichen sonst nicht das gewünschte Ergebnis.

Fortbildungen in der Kanzlei werden durch Bedarfsermittlung geplant.
Die von allen Teilnehmern ausgefüllten Fragebögen werden spätestens zwei Wochen vor der Maßnahme ausgewertet und an mich gemailt.
Dadurch entsteht eine reelle Bedarfsanalyse.
Das endgültige Programm für jede Kanzlei-Schulung entsteht auf diese Weise.
Es wird umgehend an alle Teilnehmer ausgegeben.

Die Fragebögen zum Download

4. Ablauf

Sie hat einen kleinen, kommunikationstheoretischen Teil und einen 80 % igen Übungsteil anschließend.
Alle Inhalte werden in schriftlichen Übungen, Unterrichtsgesprächen und vor allem in kurzen und längeren Rollenspielen eingeübt.
Alle Beispiele kommen dabei aus dem Alltag der teilnehmenden Anwälte.

Übung-Feedback-Verbesserung
Das wichtigste Lerninstrument dabei ist das gegenseitige feed-back, das allein auf der Wirkung der Kollegen „auf der Bühne“ beruht.
Dieses feed-back bildet die Grundlage für das schriftliche Protokoll des Lerntages („Checkliste“), das durch mich ergänzt, gekürzt und strukturiert wird.
Am Schluss sucht sich jeder Lerner aus dieser Liste nur fünf Punkte aus („Reduktion der Komplexität“), die er für besonders attraktiv und erstrebenswert hält.
Er übt zunächst nur diese fünf.
Automatisch wählt er übrigens solche, die zu seiner Persönlichkeit passen, so dass der Transfer in den Arbeitsalltag leicht gelingt.

5. Vorbereitung

Ziel
Wenn ich kein konkretes Lernziel der Teilnehmer (TN sind nicht immer die Partner) genannt bekomme, reise ich nicht an.
Ein Ziel ist klein, konkret – und immer wichtiger als alle Organisation.
TN Ziele ermittle ich durch Briefing und / oder durch Fragebögen zur Lernbedarfsermittlung – ausschließlich bei Teilnehmern.

Vorgesetzte und ihre Wünsche über Lernerfolge ihrer Angestellten
Wenn Partner den Lernerfolg X bei Angestellten wünschen, wird das den Angestellten (nicht mir!) lange vor Seminarbeginn offen kommuniziert.
Danach teilt mir jeder Teilnehmer seinen eigenen individuellen Lernbedarf mit.
Wenn TN zu wenig Erfahrung haben, um ihren Lernbedarf bereits zu kennen, kreuzen sie einfach an, was sie gern können würden.

Anmeldung und Sortierung der Teilnehmer
Wenn jemand im Fragebogen den ersten Punkt („Kommunikationstraining ist für mich derzeit unnötig“) angekreuzt hat, sollte die Person das Seminar nicht besuchen müssen, da es für sie Zeitverschwendung und für andere TN eine Bremse sein könnte.
Wer sich zur Teilnahme an einem Seminar gezwungen fühlt, ist i.d.R. ein schlechter Lerner und kann sogar andere Personen in deren Lernerfolg ausbremsen.

Drehen Sie diese „Machtfrage“ um:
Wenn Sie acht angestellte Anwälte haben, bieten Sie das Präsentationstraining mit max fünf Plätzen an. Wer sich zuerst anmeldet, macht mit.

Raum, Pausen, Ausstattung
Sie benötigen einen ausreichend großen, ruhigen Schulungsraum mit Tischen möglichst in U-Form, Namensschilder auf den Tischen, ein paar Präsentationsmedien (flipchart mit Stiften), eine vollkommen störungsfreie Zeit und eine zügige Mittagspause im Haus.
Teilnehmer sollen den Raum nicht außerhalb der Pausenzeiten für Zwischenaufgaben verlassen müssen.

Dauer
Anschließend bestimmen wir gemeinsam die Dauer und Uhrzeiten der Intervention.
Aus Briefing und Fragebögen entwickle ich ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Kanzlei, das die Teilnehmer gern noch weiter optimieren sollen.
Jeder Teilnehmer erhält sehr frühzeitig alle Eckdaten und das Schlussprogramm.

6. Können wir Partner und angestellte Anwälte gemeinsam trainieren?

Ja, wenn beide Gruppen dieselben Aufgaben haben.
Das ist fast immer bei Präsentationen und Vorträgen vor Mandanten oder vor den eigenen Kollegen der Fall.
Auch gemeinsame Führungstrainings werden bei Bedarf gemeinsam durchgefürt.
Dagegen macht es evtl. weniger Sinn, sie gemeinsam in Verhandlungen oder Mandantengesprächen (dialogische Kommunikation) zu trainieren, weil die beteiligten Personen dort Verhandlungsvollmachten (auch über das Anwalts-Honorar) haben.

7. Können wir Anwälte und Assistentinnen zusammen trainieren?

Die Antwort ist wie bei 6.
Wenn sie beide dasselbe können müssen, ja. Der „Umgang mit schwierigen Mandanten“ ist ein solches Thema. Bei einer solchen Schulung reicht ein Tag aus.
Regelmäßig führt der Rollentausch übrigens zu Heiterkeitsausbrüchen mit starken Team-Effekten!
Anwälte spielen den Erstanrufer und Assistentinnen den Mandanten im Erstgespräch.
Beide merken dadurch, worauf es beim jeweils anderen ankommt.

8. Trainieren Sie auch die Assistentinnen?

Ich habe (Stand Juli 2022) etwa 7000 Anwaltsassistentinnen für diesen komplexen Job trainiert.

Telefonservice in der Anwaltskanzlei ist das Zentrum der Akquise!
Wenn der nicht funktioniert, kann die Kanzlei einpacken

Wenn Anwälte nichts an sich selbst ändern, bleibt ein Telefontraining wirkungslos
Telefontraining macht übrigens nur Sinn, wenn die Anwälte ihr Delegations-, Führungs- und Rückrufverhalten zeitgleich optimieren.
Tun sie das nicht, wächst bei den Assistentinnen der Frust:
Sie können nach dem Training mehr und dürfen dadurch „gefühlt“ weniger.
Das führt zu inneren und sogar äußeren Kündigungen und damit zum teuersten Management-Fehler vieler Anwälte: Mitarbeiter schlecht zu behandeln.

  • Aus diesem Grund kommen die Partner der Kanzlei in der letzten Stunde des Telefontrainings dazu und erfahren, was sie selbst optimieren können, damit der Telefonservice besser klappt.

9. Kosten:

In-house-Seminare:
Jedes von mir geleitete Kanzleiseminar (auch Telefontraining) kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung.

Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar vereinbare ich zusätzlich, wenn der Erfolg der Maßnahme eindeutig bzw. in Abstufungen quantifizierbar oder spezifizierbar ist.
Das ist beim Coaching von Zeugenvernehmungen häufig der Fall, ebenso bei Arbeitsplatzwechseln, bei bestimmten Verhandlungsvorbereitungen sowie bei der Vorbereitung eines „beauty contest“.

Coaching:
Hat mir Seminaren nichts zu tun (s. Unterschied).
Jede Coaching-Stunde kostet 280 Euro + MWSt.
Ein Coaching-Tag (wird Einzelpersonen nicht gewährt) kostet 2400 Euro + MWSt.
Verpflegung (+ ggfs. Übernachtung, Reise,  Raumiete, Ausstattung) zahlt der Klient.

Vorträge innerhalb Ihrer Kanzlei:
1300 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes ganztägiges in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt, abhängig von der Intensität der notwendigen Vorbereitung kann es teurer werden.

  • Alle Vorträge in nichtanwaltlichen Organisationen und Unternehmen kosten 2400 Euro + MWSt.

Öffentliche Seminare

Seit dem Jahr 2020 veranstalte ich pro Jahr nur noch ein eigenes Anwaltsseminar öffentlich (s.u.: Binz, 13. – 16. Juni 2024)
Lassen Sie sich in die Kundenkartei eintragen. Dann erhalten Sie automatisch Informationen.

1. Intensivtraining 2024 in Binz

12 Anwälte, 3 Tage, 1 Intensivtraining, 180 Meter zum Strand
Unser Seminarraum:

„Kommunikation statt Konfrontation®“

BINZ / Rügen vom 13. – 16. Juni 2024

Intensivseminar für Anwälte und andere außergerichtliche Verhandler

1110 € + 28 € gemeinsames Dinner am Samstagabend + MWSt
910 € + 28 € gemeinsames Dinner am Samstagabend + MWSt (bei Anmeldung zu dritt)

Seit 2020:

2. Organisieren Sie meine Seminare als „öffentliches Lern-Event“ vor Ihrer Haustür!

Ab 2020 können Sie selbst alle Seminarthemen dieser Seite auch als öffentliches Seminar in Ihrem Ort organisieren.
Bringen Sie dazu (zukünftige?) Kollegen, (zukünftige?) Mandanten, (zukünftige?) Freunde oder zum Telefontraining auch die Assistentinnen (zukünftig?) befreundeter Kanzleien mit ins Seminar.

Vorteile:

  • Kleinere Kanzleien haben endlich große Seminare vor ihrer Haustür.
  • Der Organisator bestimmt die Zusammensetzung der Teilnehmer (nicht nur Anwälte!)
  • Der Organisator zahlt ein um 400 Euro reduziertes Tageshonorar an mich (2000 Euro + MWSt. / Tag)
  • Dieses Honorar wird aufgeteilt – Alle Teilnehmer zahlen wenig.
  • Der Organisator kooperiert mit Presse, Catering und interessierten Branchen am Ort (Steuerberater, Ärzte, Architekten, Privatschulen, Unternehmen etc.)
  • Der Organisator gewinnt an lokaler Reputation – und akquiriert in Ortsnähe.
  • Der Organisator steht für ein unvergessenes Lernevent für Personen, die ihm wichtig sind

3. Themen

Fragen Sie nach weiteren Themen oder Themen-Mix:

Akquise für Einsteiger: – Marktstrategie und Kommunikation
Einwandbehandlung – 10 Methoden, das „Nein“ zu nutzen
Honorarinformation – Die locker-verbindliche Honorarinfrmation
Mandantengespräch – Vom Kundengespräch zur Akquiseveranstaltung
Mitarbeiterfuehrung – Chefrolle, Motivation und Delegation
Präsentationstechniken – FÜR und nicht VOR Publikum präsentieren
Schwierige Mandanten – Wie Sie Boss bleiben im Schloss!
Small Talk – Small Talk bereitet Big Talks vor.
Telefontraining / Empfangstraining – Telefonservice ist Akquise
Verhandlungen – Gewinnen Sie schon oder siegen Sie noch?

4. Weitere öffentliche Seminare: Überblick + Kosten

Ihr selbst organisiertes öffentliches Seminar für max. 10 Personen:
1 Tag: 2000 Euro + MWSt. + 600 Euro Spesenpauschale
2 Tage: 5000 Euro (inkl. Reise + Übernachtungen)
Seminarverpflegung, Raummiete und Skriptdruck zahlen die Teilnehmer.
Die Pauschalen gelten ab 300 km Reiseweg. Darunter fallen sie ggfs ganz weg.

Öffentliche Mitarbeiterseminare:

Ab 2020 gibt es keine durch mich organisierten öffentlichen Mitarbeiterseminare mehr.
Teilen Sie bitte mit, wenn Sie eine Gruppe von 8 – 15 Telefon-Mitarbeiterinnen zusammen gestellt haben (gern aus mehreren Kanzleien), wann es wo stattfinden kann.
Es kostet immer 2000 Euro + MWSt. (+ 600 Euro pauschal für Reise + Übernachtung).
Ich stelle nur eine Rechnung.
Zusatzkosten:
Das Skript erreicht Sie eine Woche vor dem Termin und wird durch Sie für jeden ausgedruckt.
Auch die Verpflegung zahlen die Teilnehmer.

Öffentliche Seminare für bzw. bei Anwaltvereinen und – kammern sowie für das FORUM u.a. anwaltliche Nachwuchsorganisationen

Ich berechne ein Staffelhonorar wie folgt:
bis 10 Teilnehmer: 1100 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 30 Teilnehmer: 1300 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)
bis 50 Teilnehmer: 1700 Euro + MWSt. (ggfs. + Reise + 1 Übernachtung)

Wenn der Veranstalter eine weitere Ganztagsveranstaltung (Seminar) direkt davor oder direkt danach gebucht hat oder / und in seinen Publikationen für eine auffällige Werbemaßnahme (Interview etc.) sorgt, kann dieser Preis sinken.

Öffentliche Vorträge ohne Teilnehmergebühren
Ein Vortrag bei einer Jahrestagung, einer Kammerversammlung oder einem anderen rein anwaltlichen Event, bei dem die Gäste nichts zahlen, kostet 1000 Euro + MWSt. + Reise + eine Übernachtung.

Buch 2017

Hier geht es direkt zur Buchbestellung
„Chefsache Mandantenakquisition“ (2. Auflage)

Buch 2022

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„Chefsache Anwaltscoaching