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Kanzleigründer – 10 persönliche Erfolgsbedingungen 

Der Erfolg einer neuen Kanzlei beginnt im Kopf der GründerInnen.

Kennt und nutzt sie (er) eigene Talente für Karriere-Entscheidungen?
Ist sie (er) psychisch in der Lage, sich ggfs. zu verschulden?
Ist sie (er) bereit, Niederlagen in Kauf zu nehmen?
Ist sie (er) in der Lage, Erfolge zu genießen?
Ist sie (er) willens, eigene Verhaltsmuster zu nutzen, zu optimieren oder ggfs. ganz zu verändern?
Ist sie (er) bereit, rein marktstrategisch zu agieren?
Stellt sie (er) kurzlebige Umsatzinteressen zugunsten langfristiger Erfolgsmodelle zurück?
Lässt sie (er) sich helfen?

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Welche persönlichen Erfolgsbedingungen versprechen  Kanzleierfolg?

Wenn Sie den festen Willen zum Erfolg, die nötigen Fachkompetenzen sowie die Lust auf ein selbst definiertes Marktziel haben, können Sie loslegen. Dann brauchen Sie nur noch dies:

  • Selbstmanagement lernen: Gewonnen wird im Kopf, gestolpert auch. Das wichtigste aller Geschäftsfelder ist (und bleibt bis in Ihr hohes Alter) das Areal zwischen Ihren Ohren. Manche Denk- und Fühlgewohnheiten fördern Sie, andere behindern Sie.
  • Talent und Markt nutzen: Ihr Talent sorgt – wenn es Ihre Rechtsgebietswahl oder die Arbeitsweise beeinflusst – bis zum Rentenalter für Spaß, Leichtigkeit und Gesundheit. Talent ist allerdings nicht alles, was Sie brauchen:
  • Marktentwicklungen beobachten: Der Arbeitsmarkt für AnwältInnen wandelt sich so stark wie seine Umgebung. Stark wachsende Rechtsgebiete suchen händeringend nach Quereinsteigern.
  • Neues wagen: Wer immer dasselbe sät, wird immer dasselbe ernten. Solange eine “Portfolioerweiterung” eigene Energie freisetzt oder durch neu gewonnene MitarbeiterInnen professionell besetzt wird, ist es richtig gewählt und wird die Kanzlei erfolgreich machen. Persönlicher Erfolg entsteht oft auch durch eine Reihe an freiwilligen, strategisch eingesetzten Kündigungen.
  • Qualifikationen erweitern: Durch gute Fortbildungen punkten Sie überall: Bei Arbeitgebern, bei Mitarbeitern, bei Mandanten und natürlich bei sich selbst. Ob Sie es durch Sehen, Hören oder Fühlen (selbst erleben) machen, ist Ihrem Gehirn egal. Jeder Lernprozess löst millionenfach neue neurologische Bahnen aus, die weiteres Lernen praktisch einfordern und immer einfacher machen.
  • Finanzierung planen: Ein guter Businessplan ist für Kanzleigründer ist Voraussetzung, um Fördergelder oder eine Fremdfinanzierung durch Bankdarlehen zu erhalten.
  • Kosten sparen: Effizienz hält Kosten gering. Eine gründliche Analyse der Unternehmensstrukturen und -abläufe ist erforderlich, um Kostenfresser genau zu identifizieren und abzustellen. Beteiligen Sie Ihre Nichtjuristen an dieser Untersuchung. Sie wissen Bescheid.
    Stellschrauben sind üblicherweise die Arbeitszeiten, die Optimierung von Arbeitsprozessen und die Einführung neuer Technologien.
  • Rechtsformen kennen: Wer keine Einzelkanzlei gründen möchte, dem stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung, z.B. die GbR (Zusammenarbeit mehrerer Anwälte in einer gemeinsamen Kanzlei. Eine GbR besteht aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam uneingeschränkt haften)

1. Selbstmanagement lernen

Gewonnen wird im Kopf, gestolpert auch.
Das wichtigste aller Geschäftsfelder ist (und bleibt bis in Ihr hohes Alter) das Areal zwischen Ihren Ohren.
Der Wettbewerb im Anwaltsmarkt ist für Junganwälte unbestritten hart, Ihre Erst-Orientierung ist entweder durch Wankelmut oder durch die trügerische Sicherheit der Kanzlei Ihrer Eltern bestimmt, und der Blick auf’s Konto lässt Ihnen anfangs Tag und Nacht keine Ruhe.

  • Sie werden vom ersten bis zum letzten Tag Ihrer Anwaltstätigkeit keine externe Anforderung erleben, die wichtiger ist als Ihre persönliche Reaktion
  • Trainieren Sie also Ihr Gehirn auf Gelassenheit, Struktur, Eigenverantwortung – und den unbedingten Fokus auf Spaß. Schließlich ist Gesundheit Ihr höchstes Gut.

Mehr lesen: Selbstmanagement für Kanzlei-Neugruender

2. Talent und Markt nutzen

Ihr Talent sorgt – wenn es Ihre Rechtsgebietswahl oder die Arbeitsweise beeinflusst – bis zum Rentenalter für Spaß, Leichtigkeit und Gesundheit.
Talent ist allerdings nicht alles, was Sie brauchen:
Wer als Junganwalt / Junganwältin die Karriere zukunftssicher gestalten möchte, muss auch den Markt und die Mitbewerber kennen.
Geld kommt nicht von selbst ins Haus, und wo der Mitbewerb beser aufgestellt ist als Sie, müssen Sie nacharbeiten und / oder Ihre Ziele flexibilisieren.

3. Interdisziplinarität anstreben

Unerkannte und unerschöpfte Potenziale liegen in allen neuen Rechtsthemen, vor allem als Folge von KI im Bereich Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG).
Eine rigide Spezialisierung auf ein bestimmtes Fachgebiet und die entsprchende Segmentierung der Mandanten bleiben weiterhin erfolgsentscheidend.
Doch in Zukunft werden Sie sich interdisziplinär aufstellen müssen; der Markt macht es Ihnen vor.
Kein Familienrecht ohne besondere Gutachtenprüfung (sind durch KI oft falsch), kein Erbrecht ohne Unternehmensnachfolge, Keine Unternehmermandate ohne kooperierenden oder eigenen Steuerberater etc.

  • Karrieretipp: Anwält:innen, die die Potenziale von KI ausschöpfen, programmieren können oder über andere relevante technische Fähigkeiten verfügen, sind für zukunftsgerichtete Arbeitgeber besonders wertvoll.

4. Marktentwicklungen beobachten

Der Arbeitsmarkt für AnwältInnen wandelt sich so stark wie seine Umgebung.
Stark wachsende Rechtsgebiete suchen händeringend nach Quereinsteigern. Jobplattformen wie Talent Rocket oder LinkedIn senden Ihre Arbeitsplatzsuche an Interessenten.
Selbst wenn Sie nicht aktiv auf der Suche sind, als ChefIn MitarbeiterInnen suchen oder den Arbeitsmarkt nur beobachten möchten, lohnen sich hier aussagestarke Profile.

Mehr lesen: 9 erfolgreiche Rechtsgebiete der Zukunft

5. Neues wagen

Wer immer dasselbe sät, wird immer dasselbe ernten.
Das gefällt nicht jedem, also macht es auch nicht jeder so.

Manche Anwälte kennen solche Beispiele:

  • Ein Auslandsaufenthalt ist besonders sinnvoll, wenn Sie die dortige Sprache nicht kennen. Sie lernen sie ja dort.
  • Ein ergänzendes Rechtsgebiet (Unternehmensnachfolge zu Erbrecht) ist besonders sinnvoll, wenn Sie neue Mandantengruppen wünschen.
  • Ein ganz neues Rechtsgebiet ist immer erfolgreich, wenn Sie es mit Lust und Neugier betreiben, egal wie viel Arbeit und Geld Sie reinstecken.

Portfolioerweiterung
Erfahrene Anwält:innen zögern oft, sich in andere Bereiche einzuarbeiten, auch aus Sorge, wieder bei Null anfangen zu müssen.
Dabei kann es eine ungeahnte Energie freisetzen, sich ungeplant und über Nacht in das Internationale Transportrecht zu verlieben und sich über Wochen einzuarbeiten.
Solange eine “Portfolioerweiterung” eigene Energie freisetzt oder durch neu gewonnene MitarbeiterInnen professionell besetzt wird, ist es richtig gewählt und wird die Kanzlei erfolgreich machen.

Jobwechsel
Jobwechsel bilden und machen stark.
Noch vor 15 Jahren galt es als “verlässlich”, den Arbeitgeber nicht zu wechseln. Heute erkennen Recruiter Bewegung, Engagement und Lernfreude, wenn Sie mehrmals freiwillig Ihren Job wechseln.

  • Fehlende Kenntnisse lernt man nebenbei on-the-job, den fehlenden Willen kannn man durch kein Training der Welt ausgleichen.

6. Qualifikationen erweitern

Ob Sie es durch Sehen, Hören oder Fühlen (selbst erleben) machen, ist Ihrem Gehirn egal. Jeder Lernprozess löst millionenfach neue neurologische Bahnen aus, die weiteres Lernen praktisch einfordern und immer einfacher machen.
Lernen bereichert das Gehirn und steigert ein positives Lebensgefühl.

Fortbildungen
Durch gute Fortbildungen punkten Sie überall: Bei Arbeitgebern, bei Mitarbeitern, bei Mandanten und natürlich bei sich selbst.

  • Neue Rollen durch Lernen eingenommen: Ständige, lebenslange Fortbildungen sind das Alleinstellungsmerkmal (USP) erfolgreicher Anwälte. Je mehr gute Fortbildungen sie besucht haben, desto eher werden sie selbst ihr Wissen in Kursen weitergeben und in dieser neuen Rolle wiederum blitzschnell an Reputation am Markt gewinnen.
  • Alte Rollen durch Lernen aufgewertet: Auch in alter Rolle ist Lernen ein Erfolgskriterium. Viele neue Rechtsgebiete und neue Teile alter Rechtsgebiete korrespondieren mit gegenwärtigen  gesellschaftlichen Veränderungen. Ihre Mandanten sind von diesen Veränderungen betroffen und fordern Erfolge. Buchen Sie Fachseminare.
  • Durch Zusatzausbildungen neue Karrierechancen eröffnet: ergänzen heutiges Wissen. Besonders wertvoll für die Karriere sind jetzt ein LL.M. für eine zusätzliche rechtliche Spezialisierung, ein zusätzliches Bachelorstudium (zum Beispiel BWL, IT, Gesundheitsmanagement…) oder eine technische Ausbildung zum Programmierer.

Kommunikation lernen
Erfolgreiche Anwälte kommunizieren gut, gern und den ganzen Tag. Das haben sie gelernt in Kommunikationstrainings zu Akquise, Zeugenvernehmungen, Verhandlungen, Mitarbeiterführung oder Honorarinformation. Ihre Mitarbeiter tun es ihnen gleich und lernen Telefonservice.

7. Alternativen kennen

Nicht jede/r gründet eine Kanzlei direkt nach dem 2. Staatsexamen.
Manche

  • machen erstmal Urlaub.
  • fangen mit einer Wohnzimmerkanzlei an (erhebiche Kosteneinsparung)
  • werden Gärtner
  • übernehmen eine eingesessene Kanzlei
  • gründen erstmal allein und bereiten ihr späteres Team vor
  • lassen sich anstellen
  • gehen ins Ausland für LLM

8. Finanzierung planen

Ein guter Businessplan ist für Kanzleigründer ist Voraussetzung, um Fördergelder oder eine Fremdfinanzierung durch Bankdarlehen zu erhalten. Mögliche Förderungen, die Kanzleigründer beantragen können, sind:

  • Förderkredite von Banken: Einige Banken, wie die KfW, bieten spezielle Gründerkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen an.
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) von Bund und Ländern: Eine Übersicht der Förderinstrumente bietet z. B. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
  • Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit: Wer noch mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und mit der Selbständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet, kann für max. 15 Monate diese Förderung beziehen.
  • Einstiegsgeld (ESG): Bezieher von Bürgergeld können unter bestimmten Voraussetzungen für max. 24 Monate Einstiegsgeld erhalten.
  • Bezuschussung oder Übernahme von Existenzgründungsberatungen oder -seminaren.

Text verändert übernommen aus: Anwalt.de

9. Kosten sparen

Effizienz hält Kosten gering.
Eine gründliche Analyse der Unternehmensstrukturen und -abläufe ist erforderlich, um in diesem Bereich Kostenfresser genau zu identifizieren und abzustellen. Beteiligen Sie Ihre Nichtjuristen an dieser Untersuchung. Sie wissen Bescheid.
Stellschrauben sind üblicherweise die Arbeitszeiten, die Optimierung von Arbeitsprozessen und die Einführung neuer Technologien.

Personalkosten reduzieren.
Personalkosten sind der größete Kostenfresser.
GründerInnen arbeiten daher oft zunächst mit freien Mitarbeitern und einem externen Telefonservice.

Konsistente Führung einrichten
Inkonsistente Führung (Jeder Vorgesetzte sagt etwas anderes zu Mitarbeitern) verschwendet Ressourcen, Zeit und Geld.  Ineffiziente Menschen, Maschinen oder Arbeitsabläufe führen zu hohem Krankenstand und zu hoher Fluktuation.

Wiederholungsfehler verbieten
Wiederholungsfehler behindern das Zeitmanagement.
Erstmals gemachte Fehler dagegen werden gemeldet, kategorisiert, schriftlich protokolliert, unter allen besprochen und niemals wiederholt. Die Zeit, die Kanzleien für ein effizientes Fehlermanagement benötigen, wird locker wieder hereingeholt, da niemand einen Fehler (eines anderen) wiederholen muss.

MitarbeiterInnen schulen
Ein trainierter Telefonservice kann ganz allein 30 % der bisherigen Mandatskosten reduzieren, wenn er die komplette Mandatsorganisation übernimmt, incl. Datenerfassung, Terminplan, Rechnung schreiben, Termine verschieben (auch mit Richtern), Vollmachten ausfüllen lassen etc.
Wenn dann der Vorgesetzte auch noch seinen Telefonservice optimiert (und alle Rückrufversprechen einhält), werden es schnell 50 %.

Energiekosten
Energieeffiziente Technologien und Verhaltensweisen können die Bilanz der Kanzlei verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das betrifft Beleuchtung, Lichtlenksysteme, Präsenzmelder, Zonenbeleuchtung, Heizung, Kühlung, Stoßlüften, Sonnenschutz, IT und Elektronik, Geräte ausschalten, Laptops statt Desktops: Netzwerkdrucker, schaltbare Steckdosenleisten:

10. Rechtsformen kennen

Wer keine Einzelkanzlei gründen möchte, dem stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung:

  • Sozietät – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Zusammenarbeit mehrerer Anwälte in einer gemeinsamen Kanzlei. Eine GbR besteht aus mindestens zwei Personen, die gemeinsam uneingeschränkt haften. Die Klientel wird meist gemeinschaftlich betreut.
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die den gleichen Beruf ausüben. Jeder Partner ist zur Geschäftsführung berechtigt. Es haftet derjenige, der den Fehler begangen hat – auch mit seinem Privatvermögen. Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) schließt eine solche persönliche Haftung aus.
  • Limited Liability Partnership (LLP): Personengesellschaft nach britisch-amerikanischem Recht. Auch Kanzleien mit Verwaltungssitz in der EU konnten bis zum Brexit noch als LLP firmieren, verlieren seitdem jedoch automatisch ihre Haftungsbeschränkung.
  • Kapitalgesellschaft – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Zusammenschluss mehrerer Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Eine spezielle Form der GmbH ist die Unternehmensgesellschaft (“UG”). Hierbei handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Rechtsform, die als deutsche Alternative zur LLP gesehen werden kann.
  • Aktiengesellschaft (AG): Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte zu einer Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform ist mit einer bundesweiten Anzahl von 27 wenig verbreitet.*

Weitere Angebote:

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