Zielmandantschaft
Kanzleien definieren ihre Zielmandantschaft in der Kanzleistrategie entweder nach deren Branchen oder nach Rechtsgebiet oder nach PLZ-Gebiet ein. Sie teilen ihre zukünftigen Mandanten in A-, B- und C- Mandanten sowie nach ihrem „organischen Weiterempfehlungspotenzial“ ein; jeder neue Mandant ist – in diesem Sinne – unterschiedlich viel Wert.