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Ausgesprochen inhaltsfern weisen Anwälte gern mal auf ihren „Realschulabschluss 1987“ hin.
Die Selbstdarstellung muss dem Leser dienen, muss Fotos, Telefonnummer und E-Mail Adresse der persönlichen Mitarbeiter und der Anwälte enthalten.
Die Rolle der Assistenz wird dort erklärt; sie erledigt alles Organisatorische.