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proliferation fee

(“Übergabegebühr”): Eine Abteilung erhält einen Mandanten von einer anderen Abteilung, weil Letztere einen weiter führenden Bedarf nicht selbst decken kann. Dafür zahlt die zweite Abteilung auf das Konto der ersten Abteilung diese Gebühr. Üblich und sinnvoll vor allem in in umsatzbasierten Entnahmesystemen.