Kanzleischulungen
Meine Kanzleischulungen sind Kommunikationstrainings in den Räumen der Kanzlei oder in einem Hotel („in-house“).
Kanzleischulungen machen 90 % meiner Trainingsarbeit mit Anwälten aus.
Manche Themen werden durch Lernbedarfs-Fragebögen (Punkt 3) vorbereitet – und alle Themen setzen ein Briefing voraus.
3. Lernbedarfsermittlung
Kanzleischulungen und inhouse Trainings sowie selbstverständlich alle Kanzei-Coaching-Maßnahmen in Anwaltskanzleien müssen massgeschneidert sein. Sie erreichen sonst nicht das gewünschte Ergebnis.
Fortbildungen in der Kanzlei werden durch Bedarfsermittlung geplant.
Die von allen Teilnehmern ausgefüllten Fragebögen werden spätestens zwei Wochen vor der Maßnahme ausgewertet und an mich gemailt.
Dadurch entsteht eine reelle Bedarfsanalyse.
Das endgültige Programm für jede Kanzlei-Schulung entsteht auf diese Weise.
Es wird umgehend an alle Teilnehmer ausgegeben.
Die Fragebögen zum Download
5. Vorbereitung
Ziel
Wenn ich kein konkretes Lernziel der Teilnehmer (TN sind nicht immer die Partner) genannt bekomme, reise ich nicht an.
Ein Ziel ist klein, konkret – und immer wichtiger als alle Organisation.
TN Ziele ermittle ich durch Briefing und / oder durch Fragebögen zur Lernbedarfsermittlung – ausschließlich bei Teilnehmern.
Vorgesetzte und ihre Wünsche über Lernerfolge ihrer Angestellten
Wenn Partner den Lernerfolg X bei Angestellten wünschen, wird das den Angestellten (nicht mir!) lange vor Seminarbeginn offen kommuniziert.
Danach teilt mir jeder Teilnehmer seinen eigenen individuellen Lernbedarf mit.
Wenn TN zu wenig Erfahrung haben, um ihren Lernbedarf bereits zu kennen, kreuzen sie einfach an, was sie gern können würden.
Anmeldung und Sortierung der Teilnehmer
Wenn jemand im Fragebogen den ersten Punkt (“Kommunikationstraining ist für mich derzeit unnötig”) angekreuzt hat, sollte die Person das Seminar nicht besuchen müssen, da es für sie Zeitverschwendung und für andere TN eine Bremse sein könnte.
Wer sich zur Teilnahme an einem Seminar gezwungen fühlt, ist i.d.R. ein schlechter Lerner und kann sogar andere Personen in deren Lernerfolg ausbremsen.
Drehen Sie diese “Machtfrage” um:
Wenn Sie acht angestellte Anwälte haben, bieten Sie das Präsentationstraining mit max fünf Plätzen an. Wer sich zuerst anmeldet, macht mit.
Raum, Pausen, Ausstattung
Sie benötigen einen ausreichend großen, ruhigen Schulungsraum mit Tischen möglichst in U-Form, Namensschilder auf den Tischen, ein paar Präsentationsmedien (flipchart mit Stiften), eine vollkommen störungsfreie Zeit und eine zügige Mittagspause im Haus.
Teilnehmer sollen den Raum nicht außerhalb der Pausenzeiten für Zwischenaufgaben verlassen müssen.
Dauer
Anschließend bestimmen wir gemeinsam die Dauer und Uhrzeiten der Intervention.
Aus Briefing und Fragebögen entwickle ich ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Kanzlei, das die Teilnehmer gern noch weiter optimieren sollen.
Jeder Teilnehmer erhält sehr frühzeitig alle Eckdaten und das Schlussprogramm.
6. Können wir Partner und angestellte Anwälte gemeinsam trainieren?
Ja, sobald beide Gruppen dieselben Aufgaben haben.
Das ist bei Präsentationen der Fall. Auch gemeinsame Führungstrainings werden bei gleichartigen Aufgaben gemeinsam durchgefürt.
- Dagegen macht es evtl. weniger Sinn, sie gemeinsam in Verhandlungen oder Mandantengesprächen (dialogische Kommunikation) zu trainieren, weil die beteiligten Personen dort unterschiedliche Aufgaben (z.B. Aufklärung über das Anwalts-Honorar) haben.
7. Können wir Anwälte und Assistentinnen zusammen trainieren?
Die Antwort ist wie bei 6.
Wenn sie beide dasselbe können müssen, ja. Der „Umgang mit schwierigen Mandanten“ ist ein solches Thema. Bei einer solchen Schulung reicht ein Tag aus.
Regelmäßig führt der Rollentausch übrigens zu Heiterkeitsausbrüchen mit starken Team-Effekten!
- Anwälte spielen sehr gern (!) den Erstanrufer und Assistentinnen den Mandanten im Erstgespräch.
Beide merken dadurch, worauf es beim jeweils anderen ankommt.
8. Trainieren Sie auch die Assistentinnen?
Ich habe (Stand August 2026) etwa 7000 Anwaltsassistentinnen für diesen komplexen Job trainiert.
Telefonservice in der Anwaltskanzlei ist das Zentrum der Akquise!
Wenn der nicht funktioniert, kann die Kanzlei einpacken
Wenn Anwälte nichts an sich selbst ändern, bleibt ein Telefontraining wirkungslos.
Telefontraining macht übrigens nur Sinn, wenn die Anwälte ihr Delegations-, Führungs- und Rückrufverhalten zeitgleich optimieren.
Tun sie das nicht, wächst bei den Assistentinnen der Frust:
Sie können nach dem Training mehr und dürfen dadurch „gefühlt“ weniger.
- Dieser krasseste aller Führungsfehler (Mitarbeiter schlecht zu behandeln) führt zu inneren und sogar äußeren Kündigungen und schwächt die gesamte Kanzlei erheblich.
- Aus diesem Grund kommen die Partner der Kanzlei in der letzten Stunde des Telefontrainings dazu und erfahren in Anwesenheit ihrer Assistenz, was sie selbst optimieren können, damit der Telefonservice besser klappt.
9. Honorar:
In-house-Seminare:
Jedes von mir geleitete Kanzleiseminar (auch Telefontraining) kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung / Tag.
Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar vereinbare ich zusätzlich, wenn der Erfolg der Maßnahme eindeutig bzw. in Abstufungen quantifizierbar oder spezifizierbar ist.
Das ist z.B. bei der taktischen und strategischen Vorbereitung zukünftiger Zeugenvernehmungen häufig der Fall, ebenso bei Arbeitsplatzwechseln, bei bestimmten Verhandlungsvorbereitungen sowie bei der Vorbereitung eines “beauty contest”.
Coaching:
Hat mir Seminaren nichts zu tun (s. Unterschied).
Jede Coaching-Stunde kostet 280 Euro + MWSt.
Ein Coaching-Tag (wird Einzelpersonen nicht gewährt) kostet 2400 Euro + MWSt.
Verpflegung (+ ggfs. Übernachtung, Reise, Raumiete, Ausstattung) zahlt der Klient.
Vorträge innerhalb Ihrer Kanzlei:
1300 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes ganztägiges in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt, abhängig von der Intensität der notwendigen Vorbereitung kann es teurer werden.
- Alle Vorträge in nichtanwaltlichen Organisationen und Unternehmen kosten 2400 Euro + MWSt.