Public Relations = „Andere sagen, was ich kann.“
Die „öffentlichen Beziehungen“ stärken nachhaltig das Ansehen der Kanzlei und fördern indirekt deren wirtschaftlichen Erfolg.
Alles gehört zur „Public-Relations” Arbeit, was Dritte über die Kanzlei, den Anwalt oder den Mandanten schreiben oder reden, ohne selbst Mandant zu sein.
Anwälte und ihre Mandanten haben nicht nur eine Beziehung zueinander, sondern auch gemeinsame Beziehungen zu Gerichten, Presse, Gegnern, Staatsanwaltschaften, Vereinen, Behörden, Branchenmedien, social media oder ganzen Ländern.
- Um diese Beziehungen langfristig nutzbar zu machen, richten Anwälte PR-Maßnahmen ein. Sie werben dadurch um Verständnis und Anerkennung für Handlungen des Anwalts und Situationen des Mandanten – oder umgekehrt.