Was braucht Kanzleimarketing?
Kanzlei-Marketing gehört zur Akquise und damit zu den A-Aufgaben in einer Kanzlei. Es ist nur top down einzuführen, also von oben nach unten.
Kanzleimarketing ist ein Umsetzungsinstrument und damit das Gegenteil von beliebigen Aktionen.
Es folgt logisch und chronologisch auf eine für alle in der Kanzlei verbindliche Kanzlei-Strategie („Als wer will ich am Markt bekannt sein“) und antwortet auf die Frage: „Wie setze ich diese Strategie um?“
Effektives Kanzleimarketing braucht einen einzigen Verantwortlichen.
Dieser ist mit einem eigenen Budget für mindestens zwei Jahre ausgestattet.
Kanzleimarketing braucht Zeit
Wenn Sie als Kanzleichef keine externen Marketingfachleute direkt beauftragen, sondern einer Mitarbeiterin diese Aufgabe übertragen, geben Sie ihr ein solches Ziel vor, das Sie zuvor mit Ihren Kollegen definiert haben.
Lassen Sie sich Wege dorthin präsentieren, und entscheiden Sie einen der skizzierten Wege. Optimieren Sie gemeinsam Details. Vereinbaren Sie regelmäßige Meetings mit ihm.
Lassen Sie sie Rat einholen bei Kollegen ähnlicher Kanzleigröße oder bei professionellen Marketingfachleuten, die es auch auf Kanzleien spezialisiert gibt.
Vergessen Sie alle Vorstellungen von sofortigen Erfolgen. Ohne Marktdurchdringung geht nichts.
Sie brauchen viel Geduld und langen Atem!
Kanzleimarketing braucht Geld
Geben Sie einem Marketing-Verantwortlichen ein festes Budget14 von ca. 2 % Ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes. Falls Sie mit Kanzlei-Webseite, Facebook-Seite, Kanzlei-Broschüren, Mandantenbefragungen, Vorträgen, Mandanten-Events etc. gerade erst beginnen, starten Sie furchtlos und unbeirrt mit bis zu 10 % im ersten Jahr und verzichten Sie dafür lieber auf Urlaub
Kanzleimarketing braucht Rückhalt
Halbe Sachen sind ganze Katastrophen! Verpflichten Sie, sobald das Konzept ausgereift ist, jeden Anwalt und natürlich auch jede Assistentin zur Einhaltung jener Regeln, die Sie gemeinsam in der Partnerrunde für das Kanzleimarketing beschlossen haben.
Um diese Regeln zu definieren, beziehen Sie auch Ihre Nicht-Juristen ein. Machen Sie die Vorgaben Ihres Marketingverantwortlichen zu A-Aufgaben für alle. Jeder muss sich dran halten; Sie werfen sonst Geld aus dem Fenster!
Kanzleimarketing braucht ein CRM (=Client Relationship Management-System)
Ein CRM-System bedeutet eine Vielzahl ineinandergreifender Maßnahmen, die kontinuierlich und von allen Kanzleimitarbeitern im Alltag beachtet werden. Es kümmert sich um
- Mandantendatenbanken,
- Recherchen über Neu-Mandate,
- Recherchen über neue Strömungen am Rechtsmarkt,
- Beauty Contest / Pitch-Unterlagen,
- Cross Selling-Potenziale,
- neue Märkte,
- Schulungen (Kanzlei-Präsentation, Honorarinformation, Akquise),
- Branding,
- Recruiting
Kanzleimarketing braucht das Wissen über die Motivation der Mandanten
Die Marketingperspektive hat sich glücklicherweise gewandelt. Nicht mehr „Was kann ich alles anbieten?“ sondern „Was braucht die von mir angepeilte Mandantengruppe?“ erleichtert und strukturiert das Kanzleimarketing – und macht es erfolgreich.
Anwälte setzten früher ihre eigenen Leistungen häufig mit dem Bedarf des zukünftigen Mandanten gleich. Die Frage: „Was braucht Ihr Mandant“ wurde früher gern beantwortet durch „Er braucht eine arbeitsrechtliche Beratung“.