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Sprachkurs für Anwälte: „Insoweit irren Sie nicht.“

Dieser Sprachkurs wird in 10 Lektionen typische Merkmale der Juristensprache auflisten.
Bitte übertragen Sie diese Schwulst-Sprache in eine, die auch Ihr Zuhörer versteht.

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Substantive, Schwulst – und noch mehr sinnbefreites Sabbeln

Anwaltliche Sprachen wirken auf Laien nicht nachvollziehbar. Mein Sprachkurs „Insoweit irren Sie nicht“ behebt die schlimmsten Fauxpas:

Suchen Sie jetzt Ihr Stichwort:

Warum soll ich Mandanten gegenüber anders sprechen? Weil es sich lohnt.

I. Fachsprachen sind nur für Fachsprachler interessant

Jeder Beruf hat seine Fachsprache. Branchenunabhängig ist diese jeweils nur für Fachsprachler interessant und auch nur für diese verständlich. Für sie erleichtert es den inhaltlichen Umgang mit der Materie und hilft Zeit zu sparen.

Kauderwelsch
Für alle anderen Menschen sind Fachsprachen missverständliches, verunsicherndes Kauderwelsch. Damit ist bei weitem nicht nur der Gebrauch von Fremd- oder Fachwörtern gemeint.

Auch ohne Fachwörter ist die Juristensprache inhaltsfern.
Wenn Sie aber zum Beispiel sagen: „Insoweit wäre es nicht unangemessen, von einem zusätzlichen, zeitnah zu realisierenden Sicherungsbedarf auszugehen“, benutzen Sie keine Fachwörter sondern die typische Juristensprache, die kein anderer Mensch versteht.
Dazu gehören

  • das Wort „man“ anstelle von „wir“
  • Verneinungen
  • Verallgemeinerungen
  • Einschränkungen
  • eine Anhäufung modaler Hilfsverben
  • Inflation des Konjunktiv
  • das Passiv
  • anstrengende erweiterte Infinitive mit „zu“
  • mindestens zwei Nebensätze und drei Einschübe pro Satz
  • das vergeblich erwartete Verb am Satzende

„Reden wie gedruckt“ ist – wenn man die bekannten Druckerzeugnisse juristischer Fachliteratur zu Grunde legt – sowohl im Mandantengespräch als auch in Ihrer Korrespondenz eher eine bedrohliche Tugend.

 

II. Substantive, Schwulst – und noch mehr sinnbefreites Sabbeln:

Anwaltliche Sprachen wirken auf Laien nicht nachvollziehbar. Im Einzelnen:

Tautologien:
In der letztinstanzlichen BGH Entscheidung wurde das geklärt.
(Der BGH hat das geklärt.)

Pleonasmen:    
Er erwartet Hilfe und Beistand von seinem Chef
(Er erwartet Hilfe von seinem Chef)

Verneinungen:
Es ist nicht anzunehmen, dass wir hier nicht weiterkommen.
(Wir kommen hier bestimmt weiter)

Ausländisch:
Das Vorgehen ist kausal für die spätere Unternehmens-Entwicklung.
(Davon hängt ab, wie sich das Unternehmen entwickelt)

Schwulst:    
In Abrede stellen, Zu einem späteren Zeitpunkt, Eine Vielzahl von
(leugnen, später, viele)

Substantivierungen:
Die Abnahme der Arbeit konnte erst nach nochmaliger Prüfung erfolgen.
(Der Chef hat das Ergebnis geprüft und dann abgenommen.)

Abstraktion:
In mancherlei Hinsicht hat sich seine Arbeitsweise verbessert.
(Er arbeitet jetzt besser durch drei Dinge: 1.) …2.)….3.)…. )

Passiv:    
Es konnte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden
(Die Parteien einigten sich nicht.)

Nominalismen:    
Die Verauslagung der Kosten oblag der Gegenseite.
(Die Gegenseite legte das Geld aus).

Nebensatz-Nebel 1:   
„Einen ganzen Nachmittag lang wurde im Beisein beider Geschäftsführer und unter Hinzuziehung eines Steuerberaters darüber verhandelt, dass ein Teil des Unternehmens verkauft werden muss.“
(Ein Teil des Unternehmens muss verkauft werden.)

Nebensatz-Nebel 2: 
„Es ist also so, dass es jenseits der hier erwähnten Möglichkeiten unter Umständen noch den Weg über ein Mediationsverfahren gibt, bei dem…“
(„Ja. Es gibt noch das Mediationsverfahren. Das ist…“)

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