×

Cross-Selling-Hindernisse und Umsatzstagnation

Die Ausweitung eines derzeitigen Mandats erfordert filigrane Kommunikation und perfekte Kanzleiorganisation.
Anwälte vollbringen aus dem Stand Glanzleistungen, wenn sich der Mandant nach seinem ersten Mandat von sich aus erneut meldet.
Doch von sich aus weisen Anwälten ihre Mandanten nicht auf zusätzlichen Bedarf hin.

the green blog 14

Cross-Selling-Hindernisse: Wie Kanzleien die Ausweitung ihrer Mandate verhindern

Anwälte weisen ihre Mandanten nach dem ersten Mandat nicht von sich aus auf weitere Mandanten-Bedarfe hin, obwohl das ursprüngliche Rechtsberatungsleistungen sinnreich komplettieren würden.
Sie halten auch nicht freiwillig beständigen Kontakt zu Cross Selling Kandidaten.
Wieso?

Suchen Sie jetzt Ihr Stichwort:

Kanzleien vernachlässigen Cross Selling

Gründe

Etwa neun von zehn Anwälten (alle Zitate aus eigener Befragung) vernachlässigen Cross Selling und geben dafür folgende Gründe an:

  • Versicherungsvertreter
    Sie haben Angst davor, wie ein Versicherungsvertreter zu wirken: „Billige Geldschneiderei“, „Meine Mandanten wissen selber, was sie brauchen“
  • Anbiederung
    Sie befürchten „Anbiederung“ kombiniert mit dem Eindruck bevorstehenden sozialen Abstiegs: „Der hat es ja wohl nötig“.
  • Egoismus
    Sie agieren egoistisch und befürchten Imageverlust, wenn sie den Mandanten an einen Kollegen „abgeben
  • Inkompetenz
    Sie befürchten, inkompetent zu wirken, wenn sie überhaupt einen Kollegen hinzu ziehen.
  • Delegations-Furcht
    Sie geben generell ungern ab und befürchten „schlechte Arbeit der Kollegen. Das fällt auf mich zurück!“
  • Kontroll-Furcht
    fürchten Qualitätskontrollen Kollegen gegenüber: Sie werden „als Misstrauensvotum gewertet, gelten als inhaltlich schwierig und als psychologisch peinlich“.
  • Rhetorik
    Sie haben nicht genug rhetorische Methoden, um den Bedarf des Mandanten unaufdringlich bewusst zu machen oder neu zu schaffen
  • Unaufmerksamkeit
    Sie hören nicht gut zu; sie bemerken angedeuteten, weiter führenden Bedarf während der Abwicklung des Erstmandats nicht.
  • Falscher Fokus
    Sie wollen bewusst „das Hauptthema nicht stören“ und „vergessen“ dann die Paraphrase des Folgethemas am Schluss des Gesprächs oder Mandats.
  • Zeitnot
    Sie geben gern Zeitprobleme an: „Zu viele Akten auf dem Tisch; da kann ich nicht noch überlegen, mit wem ich ein Plauderstündchen einlege!“
  • Fehlende Anerkennung
    Sie bewerten selbst das Image des Jägers (neu akquiriertes Mandat) höher als das Image des Hegers (erweitertes bestehendes Mandat)
  • Ungünstige Entnahmeregeln
    In Großkanzleien würdigen durch ihre Entnahmepolitik erweiterte Mandate nicht gleichrangig mit neuen Mandaten: „Etat what you kill“ honoriert die Neuakquise und verhindert das „Weiterreichen“ von Mandanten an andere Abteilungen bzw. Anwälte; ein lockstep-System würde ebenso wie die „proliferation fee“ das cross-selling befördern.
  • Datenbank ungepflegt
    Sie pflegen ihre Datenbanken nicht oder haben gar keine (kommt auf dasselbe raus!)
  • Aufwand
    Sie bezeichnen das Abschlussgespräch zur ruhigen und eleganten Einleitung eines weiter führenden Mandates als „zu teuer“, „zu aufwändig“, „zu viele, kleine Mandate“, „Mandant geographisch zu weit entfernt“ etc. Daher fehlt die Chance der eleganten Einleitung eines „cross selling“
  • Lauwarmes Bier
    Geschäfts-Mandanten sind oft in benachbarten Rechtsbereichen bereits durch Kollegen anderer Kanzleien beraten. Ein weiter führendes Angebot in dieser Situation „fühlt sich doch an wie lauwarmes Bier!“ und wie eine „Einmischung in die Mandantenbeziehungen von Kollegen“.

Cross-Selling vor Mandatsbeginn

Wer Festpreise – z.B. in „Anwalt.de“ – eingestellt hat, gibt zum Ankreuzen bekannt, welche Teile des Mandats keinesfalls ein Festpreis sein können.
Das löst beim Mandanten eine innere Gewichtung unterschiedlicher Mandatsteile aus und stärkt sein Vertrauen darin, dass der Anwalt lediglich werthaltige – und eben nicht standardisierbare – Mandatsteile mit seinem normalen Stundensatz berechnet.

Das „frühe Kompetenzerlebnis“
Auch die Frage am Ende des Kontaktformulars, ob „Einladungen zu kostenlosen Vorträgen“ gewünscht werden (Liste dazu legen), ist notwendig, um das Interesse auf weitere Themen zu lenken, damit der noch unbekannte Mandant ein Kompetenzerlebnis hat.

Training optimiert
Kanzleimarketing und Online-Strategien der Kanzlei

Beide steigern allerdings Umsatz und Reputation nur, wenn Kanzleiziel und Kanzleistrategie die gemeinsame Richtung vorgeben.

Kosten:

2400 Euro + MWSt. / Tag + Reise + Übernachtung. Sonderpreise für dazu gebuchte Kanzleivorträge am Vorabend.

busmann training®

30 Jahre Anwaltstraining und Kanzleimarketing. Genießen Sie Neues, Anregendes und Lernbares aus dem Anwaltsalltag.

30 Jahre in Bild und Wort:
Rückblick
Philosophie

Informationen über mich


Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching

Buch

Hier geht es direkt zur Buchbestellung
„Chefsache Mandantenakquisition“

Weiter lesen? „The green blog“ hat diese verwandten Themen gefunden: