Marktziel einer Anwaltskanzlei definieren – in 5 Schritten
Die besten Marketingfachleute sind nur so gut wie das Ziel, das ihnen vom Kanzleichef vorgegeben wird.
Bevor Sie auf die ganz große Bühne gehen, folgen Sie daher bitte unbedingt dieser Chronologie:
1. Definieren Sie Ziele. Ziele sind immobil. Wege dorthin sind flexibel.
Wer das andersrum macht, verliert Geld und gefährdet Arbeitsplätze – auch seinen eigenen.
2. Echte Kanzlei-Ziele sind immobil; sonst sind es leider nur Wünsche.
Kennen Sie Anwälte mit erstaunlich inkongruenten Botschaften und schmerzhaft folgenlosen Wünschen?
Man erkennt sie an Sprüchen, denen alle zustimmen und denen niemand folgt.
3. Die Zielerreichungsstrategie S.P.E.Z.I. in Aktion
Die Zielerreichungsstrategie S.P.E.Z.I. verdeutlicht, in welchen fünf Punkten sich Ziele von Wünschen unterscheiden.
Alle fünf Bestandteile eines Ziels müssen vorhanden sein, damit das Ziel erreichbar bleibt oder wird.
Jedes größere Ziel wird unterteilt in mehrere Zwischenziele, die ebenfalls nach den S.P.E.Z.I.-Regeln aufgebaut sind.
4. Nach dem Ziel die Strategie
Jede Strategieentwicklung führt zu Streit oder sogar zum Aufbrechen (unausgesprochener) Konflikte unter den Entscheidern.
Der Grund: Auch die Kanzleikultur ist Teil der Strategie. Sie legt das Alltagsverhalten aller Entscheider in der Kanzlei für Jahre fest.
Mit einem Business Coach gelingt die Strategieentwicklung.
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