Ihre Mandantenstruktur ist kein Betriebsunfall!
Gern verkaufen Anwälte die Zusammensetzung ihrer Mandantschaft oder Teile davon als Betriebsunfall.
Der Unfallverursacher bleibt aus gutem Grund gern im Dunkeln.
Gern verkaufen Anwälte die Zusammensetzung ihrer Mandantschaft oder Teile davon als Betriebsunfall.
Der Unfallverursacher bleibt aus gutem Grund gern im Dunkeln.
Egal, ob anwaltliche Entscheidungen unbewusst oder bewusst getroffen sind und egal, ob sie durch Unterlassung oder Aktion sichtbar, hörbar und fühlbar werden:
Die Folgen seiner Entscheidungen trägt der Anwalt immer selbst.
Gewisse Opferinszenierungen sind daher eher peinlich für seine Umgebung:
Die Antworten auf folgende Fragen werden Ihnen aufzeigen, ob bzw. dass eine Kanzlei-Strategie hinter Ihren Auftritten fehlt.
Wenn Ihre Zielmandantschaft den Kontakt zu Ihnen nicht sucht, haben Sie das allein zu verantworten.
Zum Glück, denn sonst könnten Sie die Mandantenstruktur nicht selbst drehen.
Welche Mandantengruppen sind das genau?
Welche Gemeinsamkeiten haben sie?
Sind das unsere Wunschmandanten?
Falls nein: Wieso kommen die Wunschmandanten nicht?
Sie definieren dazu ein Kanzlei-Ziel, eine Kanzlei-Strategie und alle detailreichen Maßnahmen des Kanzleimarketing.
Durch das Segmentierung von Mandanten wird Kanzleimarketing leicht. Ein wirksames Kanzlei-Ziel setzt den Willen aller voraus, ein solches zu definieren und langfristig durch eindeutige, gemeinsame Aktionen zu beweisen!
Es besteht aus der Eingrenzung des Kanzleizwecks („Wozu sind wir da?“), der Etablierung einer Unternehmensphilosophie („Was ist uns wichtig?“) und der Definition des obersten Kanzleiziels („Als wer wollen wir am Markt bekannt sein?“).
Das oberste Unternehmensziel einer Kanzlei heißt bislang „Wir wollen Umsatz machen.“ Dieses Lippenbekenntnis ist allgemein unter Anwälten anerkannt, wird aus Glaubensgründen mehrfach täglich rhetorisch verstärkt und löst – besonders beim Feierabendbier – in der Regel ein gutes Gefühl aus, und zwar beim Sprecher ebenso wie beim geneigten Zuhörer. Deshalb kann das Ansinnen, folgenlose Wünsche durch ein reell definiertes Kanzlei-Ziel zu ersetzen, wie ein ganz böser Spielverderber daher kommen: Mitarbeiter und Anwälte werden „bei der erstmaligen Formulierung von Kanzleizielen gezwungen, ihre persönlichen Zielsetzungen zu offenbaren. Schwelende Konflikte zwischen der Kanzleiführung und einzelnen Mitgliedern („Kollege X war immer schon ein Bedenkenträger.“) drohen anlässlich der Zielbildung in offenen Konflikten zutage zu treten.
Beide steigern allerdings Umsatz und Reputation nur, wenn Kanzleiziel und Kanzleistrategie die gemeinsame Richtung vorgeben.
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Johanna Busmann, Hamburg
30 Jahre Anwaltstraining, Strategieberatung und Kanzleicoaching
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„Chefsache Mandantenakquisition“