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Kanzleischulung Kommunikation

Intensivseminare in der Anwaltskanzlei

Massgeschneidert – Intensiv – Alltagstauglich – Effizient

“Sprechenden kann geholfen werden” – Überblick Kanzleischulungen

Vorteile

  • Sie sparen viel Energie, Zeit und Geld, besonders wenn die Trainingsgruppe größer ist als drei Personen…
  • Sie sind auf den Bedarf der Kanzlei massgeschneidert.
  • Sie basieren auf den Ergebnissen eines Fragebogens zur Lernbedarfsermittlung.
  • Sie sind fast beliebig untereinander kombinierbar.
  • Sie sind variabel in Aufbau und Organisation.
  • Sie können durch follow-ups ergänzt werden.
  • Sie thematisieren ausschließlich kanzleiinterne Bedarfe.
  • Sie stärken Ihre Teams durch Gelächter und Solidarität in Rollenspielen und Übungen.
  • Sie vermitteln die Methode des professionellen feed-back.
  • Sie lernen sofort, dass jeder Schwächen hat und Stärken selbst entwickeln kann.

     

Bedarfsermittlung

  • Ich übersende Fragebögen über den Lernbedarf der späteren TeilnehmerInnen.
  • Diese von allen TeilnehmerINnnen ausgefüllten Bögen werden spätestens zwei Wochen vor der Maßnahme an mich zurück gemailt.
  • Wenn TN zu wenig Erfahrung haben, um ihren Lernbedarf bereits zu kennen, kreuzen sie einfach an, was sie gern können würden.
  • Durch diese Bedarfsanalyse entsteht das maßgeschneiderte Programm für jede Kanzlei-Schulung.
  • Dieses wird umgehend an alle Teilnehmer ausgegeben.

Einige Fragebögen zum Download

Themen

Ablauf

Meine Kanzleischulungen haben einen kleinen, kommunikationstheoretischen Teil und einen 80 % igen Übungsteil anschließend.
Alle Inhalte werden in schriftlichen Übungen, Unterrichtsgesprächen und vor allem in kurzen und längeren Rollenspielen eingeübt.
Alle Beispiele kommen dabei aus dem Alltag der teilnehmenden Anwälte.

  • Feedback: Das wichtigste Lerninstrument dabei ist das gegenseitige Feedback, das allein auf der Wirkung der Kollegen „auf der Bühne“ beruht. Es folgt strengen Gesprächsregeln, die für Mitarbeitergespräche ebenfalls nützlich sind.
  • Checkliste: TeilnehmerInnen erstellen ein eigenes, schriftliches Ergebnisprotokoll über alles, was sie neu gelernt haben und im Alltag umsetzen möchten. Die Liste wid durch mich strukturiert.

Ziele

Ziele machen den Lernerfolg kontrollierbar.
Vorgesetzte der TeilnehmerInnen (TN sind nicht immer die Partner) nennen das konkrete Ziel des Lerntages für die Kanzlei.
Wenn dieses Ziel nicht klar ist, findet das Seminar nicht mit mir statt.

  • Info: Ein Ziel ist klein, konkret – und wichtiger als alle Organisation.
  • Individuelle TeilnehmerInnen – Ziele ermittle ich durch Fragebögen zur Lernbedarfsermittlung (s.o.).

Anmeldung und Sortierung der Teilnehmer

Wer im Fragebogen den ersten Punkt (“Kommunikationstraining ist für mich derzeit unnötig”) angekreuzt hat, sollte nicht teilnehmen müssen, da das Seminar für diese Person Zeitverschwendung sein kann. Andere TN könnten sich dadurch gebremst fühlen.

  • Tipp 1: Wer sich zur Teilnahme an einem Seminar gezwungen fühlt, ist i.d.R. dort ein schlechter Lerner und kann sogar andere Personen in deren Lernerfolg ausbremsen.
  • Tipp 2: Wenn Sie acht angestellte Anwälte haben, bieten Sie das Präsentationstraining mit max fünf Plätzen an. Wer sich zuerst anmeldet, macht mit

Raum, Pausen, Ausstattung

Sie benötigen einen ausreichend großen, ruhigen Schulungsraum mit Tischen möglichst in U-Form, Namensschilder auf den Tischen, ein paar Präsentationsmedien (mindestens Flipchart mit Stiften), eine vollkommen störungsfreie Zeit und eine zügige Mittagspause im Haus.

  • Teilnehmer sollen den Raum nicht außerhalb der Pausenzeiten für Zwischenaufgaben verlassen müssen.

Dauer

Anschließend bestimmen wir gemeinsam die Dauer und Uhrzeiten der Intervention.
Ein Seminartag geht von 9 – 17 Uhr oder von 10 – 18 Uhr.
Ausnahmen sind möglich und oft nötig.

  • Die Dauer eines Seminartages bestimmt nicht dessen Preis.

“Hidden agenda”

Wenn Partner einen bestimmten Lernerfolg bei ihren Angestellten wünschen, wird das den Angestellten (nicht mir!) lange vor Seminarbeginn offen kommuniziert.
Danach teilt mir jeder Teilnehmer seinen eigenen individuellen Lernbedarf mit.

  • Ein “heimliches briefing” über die Überwachung eines Lernerfolgs bei einem bestimmten Teilnehmer ist bei mir nicht möglich.
  • Führungskräfte, die nicht gleichrangige Lerner sind, nehmen nicht teil.

Zusammensetzung TeilnehmerInnen

Grundregel: Wer dieselben oder – zukünftig – gleichrangige Aufgaben hat, besucht dasselbe Seminar.
Sogar Anwälte und AssistentInnen sollten zusammen trainieren, wenn sie dieselben Aufgaben haben, z.B. beim Thema „Umgang mit schwierigen Mandanten“.
Dieselben Aufgaben haben z.B. die TN von Führungs-, Vortrags- und Telefontrainings.

  • In Verhandlungstrainings (incl. Training von Mandantengesprächen) kann es schwierig werden, wenn TN unterschiedliche Vollmachten bzw. Pflichten haben (z.B. eigenständige Honorarinformation).
  • Ein gemeinsames Smalltalk-Training ist für alle sinnvoll, die Aufgaben während einer Kanzleiveranstaltung übernehmen (vom Seniorpartner bis zur Auszubildenden)

Telefontraining

Ich habe (Stand August 2025) etwa 7000 Anwaltsassistentinnen für diesen komplexen Job trainiert.

  • Problem: Ein Telefontraining macht übrigens nur Sinn, wenn die Anwälte zeitgleich ihr Delegations-, Führungs- und Rückrufverhalten zeitgleich optimieren. Tun sie das nicht, wächst bei den Assistentinnen der Frust: Sie können nach dem Training mehr und dürfen dadurch „gefühlt“ weniger.
    Das führt zu inneren und sogar äußeren Kündigungen
  • Lösung: Aus diesem Grund kommen die Partner der Kanzlei in der letzten Stunde des Telefontrainings dazu und erfahren, was sie selbst optimieren können und müssen, damit der Telefonservice besser klappt.

Honorar

In-house-Seminare:
Jedes von mir geleitete Kanzleiseminar kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung.

Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar vereinbare ich zusätzlich, wenn der Erfolg der Maßnahme eindeutig bzw. in Abstufungen quantifizierbar oder spezifizierbar ist.
Das ist beim Coaching von Zeugenvernehmungen häufig der Fall, ebenso bei Arbeitsplatzwechseln, bei bestimmten Verhandlungsvorbereitungen sowie bei der Vorbereitung eines “beauty contest”.

Coaching:
Hat mir Seminaren nichts zu tun (s. Unterschied).
Jede Coaching-Stunde kostet 280 Euro + MWSt.
Ein Coaching-Tag (wird Einzelpersonen nicht gewährt) kostet 2400 Euro + MWSt.
Verpflegung (+ ggfs. Übernachtung, Reise,  Raumiete, Ausstattung) zahlt der Klient.

Vorträge innerhalb Ihrer Kanzlei:
1300 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes ganztägiges in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt.

  • Abhängig von der Intensität der notwendigen Vorbereitung kann es teurer werden.