Kanzleischulung Kommunikation
Intensivseminare in der Anwaltskanzlei
Intensivseminare in der Anwaltskanzlei
“Sprechenden kann geholfen werden” – Überblick Kanzleischulungen
Einige Fragebögen zum Download
Meine Kanzleischulungen haben einen kleinen, kommunikationstheoretischen Teil und einen 80 % igen Übungsteil anschließend.
Alle Inhalte werden in schriftlichen Übungen, Unterrichtsgesprächen und vor allem in kurzen und längeren Rollenspielen eingeübt.
Alle Beispiele kommen dabei aus dem Alltag der teilnehmenden Anwälte.
- Feedback: Das wichtigste Lerninstrument dabei ist das gegenseitige Feedback, das allein auf der Wirkung der Kollegen „auf der Bühne“ beruht. Es folgt strengen Gesprächsregeln, die für Mitarbeitergespräche ebenfalls nützlich sind.
- Checkliste: TeilnehmerInnen erstellen ein eigenes, schriftliches Ergebnisprotokoll über alles, was sie neu gelernt haben und im Alltag umsetzen möchten. Die Liste wid durch mich strukturiert.
Ziele machen den Lernerfolg kontrollierbar.
Vorgesetzte der TeilnehmerInnen (TN sind nicht immer die Partner) nennen das konkrete Ziel des Lerntages für die Kanzlei.
Wenn dieses Ziel nicht klar ist, findet das Seminar nicht mit mir statt.
Wer im Fragebogen den ersten Punkt (“Kommunikationstraining ist für mich derzeit unnötig”) angekreuzt hat, sollte nicht teilnehmen müssen, da das Seminar für diese Person Zeitverschwendung sein kann. Andere TN könnten sich dadurch gebremst fühlen.
Sie benötigen einen ausreichend großen, ruhigen Schulungsraum mit Tischen möglichst in U-Form, Namensschilder auf den Tischen, ein paar Präsentationsmedien (mindestens Flipchart mit Stiften), eine vollkommen störungsfreie Zeit und eine zügige Mittagspause im Haus.
Anschließend bestimmen wir gemeinsam die Dauer und Uhrzeiten der Intervention.
Ein Seminartag geht von 9 – 17 Uhr oder von 10 – 18 Uhr.
Ausnahmen sind möglich und oft nötig.
Wenn Partner einen bestimmten Lernerfolg bei ihren Angestellten wünschen, wird das den Angestellten (nicht mir!) lange vor Seminarbeginn offen kommuniziert.
Danach teilt mir jeder Teilnehmer seinen eigenen individuellen Lernbedarf mit.
Grundregel: Wer dieselben oder – zukünftig – gleichrangige Aufgaben hat, besucht dasselbe Seminar.
Sogar Anwälte und AssistentInnen sollten zusammen trainieren, wenn sie dieselben Aufgaben haben, z.B. beim Thema „Umgang mit schwierigen Mandanten“.
Dieselben Aufgaben haben z.B. die TN von Führungs-, Vortrags- und Telefontrainings.
Ich habe (Stand August 2025) etwa 7000 Anwaltsassistentinnen für diesen komplexen Job trainiert.
In-house-Seminare:
Jedes von mir geleitete Kanzleiseminar kostet 2400 Euro + MWSt. + Reise + Übernachtung.
Erfolgshonorar
Ein Erfolgshonorar vereinbare ich zusätzlich, wenn der Erfolg der Maßnahme eindeutig bzw. in Abstufungen quantifizierbar oder spezifizierbar ist.
Das ist beim Coaching von Zeugenvernehmungen häufig der Fall, ebenso bei Arbeitsplatzwechseln, bei bestimmten Verhandlungsvorbereitungen sowie bei der Vorbereitung eines “beauty contest”.
Coaching:
Hat mir Seminaren nichts zu tun (s. Unterschied).
Jede Coaching-Stunde kostet 280 Euro + MWSt.
Ein Coaching-Tag (wird Einzelpersonen nicht gewährt) kostet 2400 Euro + MWSt.
Verpflegung (+ ggfs. Übernachtung, Reise, Raumiete, Ausstattung) zahlt der Klient.
Vorträge innerhalb Ihrer Kanzlei:
1300 Euro + MWSt., wenn der Vortrag gekoppelt ist an ein direkt davor oder danach stattfindendes ganztägiges in-house Seminar.
1800 Euro + MWSt., wenn es sich um ein Einzel-Event in Ihrer Kanzlei handelt.