Rentabilität Ihrer Kanzlei
Ermitteln Sie Ihre Kostenquote!
Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen Einnahme und Geld-(bzw. Zeit-) einsatz pro Mandat.
In den meisten Kanzleien sind Kostenquoten gar nicht bekannt.
Kosten fungieren bei vielen Anwälten als unlenkbares Ärgernis.
Wo sie ermittelt werden, zeigen Vergleiche von Kostenquoten, dass zwischen 40 und 70 % Kostenquote in Anwaltskanzleien üblich ist.
Eine Kostenquote oberhalb von 50 % sollte zu Besorgnis Anlass geben.
Das können Sie nur noch durch Umsatzsteigerung beeinflussen.
Kostenquoten verringern durch Standardisierung:
Optimieren Sie Arbeitsabläufe und Delegation!
Nutzen Sie Ihre Kanzleisoftware aus; sie ist teuer genug!
Engagieren Sie Jurastudenten für 10 Euro / Stunde, Ihnen während der Semesterferien die Kundenkartei zu aktualisieren!
Setzen Sie billigere Arbeitskräfte für C-Aufgaben ein!
Steigern Sie die Effizienz Ihres EDV-Einsatzes, Ihrer Kommunikation zwischen den Hierarchieebenen und der Einbindung des Mandanten in die Qualitätssicherung!
Schaffen Sie in Ihrer Kanzlei ein am Wettbewerb orientiertes Honorarsystem:
Wie sind die Preissegmente in Ihrer Stadt? Ihrem Rechtsgebiet?
Bei Ihrem Spezialisierungsgrad? Bei Ihren Zusatzausbildungen?
Bei Ihrer Erfahrung in dem Spezialgebiet X.
Was ist der Marktpreis?
Verschenken Sie nie wieder Lebenszeit an Unbekannte!
Dies gilt besonders für solche Teile der Mandatsabwicklung, in denen Arbeitsaufwand traditionell nicht einschätzbar ist.
Klassifizieren Sie Ihre Mandanten
Die größten Potentiale zur Gewinnsteigerung liegen allerdings im Zielgruppenfokus, also in Qualität der Mandanten und Mandate.
Mit dem Wert der Angelegenheit steigen Honorar und Image der Kanzlei.
Wo 80 % des Umsatzes mit 20 % der Mandanten erbracht werden, ist der Aufwand in einem respektablen und Ressourcen schonenden Verhältnis zum Ergebnis.
Die Klassifizierung in A, B und C-Mandanten bezeichnet in diesem Fall deren Zahlungsmoral und den Konsequenzen daraus.
Sie haben unterschiedliche Rechte. A-Mandanten genießen uneingeschränktes Vertrauen, da sie in der Vergangenheit immer schnell gezahlt haben. Jeder Neukunde und jene, die schlechte Zahler sind, sollten als C-Mandanten geführt und nur gegen Vorschuss resp. sofortiger Abrechnung angefallener Tätigkeiten bedient werden.
B-Mandanten sind solche, die bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels von maximal zehn Tagen bedient werden.
Zahlungsverzug kann hier allerdings unkommentiert toleriert werden, sofern „das Verfügen über fremdes Geld“ (etwas anderes ist ein Zahlungsverzug nicht!) nicht ein Muster des Mandanten ist.
Der Preis richtet sich auch nach dem Geschäftsmodell der Kanzlei:
Arbeiten Sie wenige Stunden zu hohem Preis (= „Fachanwalt, viel Erfahrung“) oder viele Stunden zu geringem Preis (= „Allrounder muss sich oft einarbeiten“)?
Reduzieren Sie Kosten, indem Sie die Anzahl variabler Größen erhöhen (Gehalt, etc.) und die Anzahl nicht unbedingt notwendiger Positionen senken.
Machen Sie hochwertige Mandate teurer (Erhöhung Stundensatz, Pauschale, Abrechnung mehr Stunden, die bisher nicht abgerechnet wurden; achten Sie dabei auch auf Reisezeiten, Meetings etc. und deren Berechnung!)
Es ist besser für Ihre Außenwirkung, einmalig eine Leistung begründet und pro-aktiv zu verschenken („pro bono“) als sie zu einem Dumping-Preis zu verkaufen.