Negative Nachrichten überbringen
Anwälte haben Angst, ihren Mandanten negative Nachrichten zu überbringen.
Daher greifen sie zu drei suboptimalen Verhaltensweisen: Verdrängung, Totalunterwerfung oder Leugnung.
Anwälte haben Angst, ihren Mandanten negative Nachrichten zu überbringen.
Daher greifen sie zu drei suboptimalen Verhaltensweisen: Verdrängung, Totalunterwerfung oder Leugnung.
Für Anwälte – mit ihrer Selbstwahrnehmung als Alleskönner! 🙂 – eine beondere Herausforderung!
Angst und Unsicherheit in dieser schwierigen Situation führen zu Wortbrei, Rechtfertigungen und Schleifchenargumentation.
Diese wiederum lösen Angst und Unsicherheiten beim Mandanten aus.
Anwälte fühlen sich dabei wie die Steuereintreiber im zaristischen Russland. Diese waren Verkünder und Eintreiber neuer Steuern – z.B. auf Bärte, Särge und Salz – und verbluteten regelmäßig qualvoll, aufgespießt auf einem Dreizack, Lieblingswaffe wütender Bauern und Handwerker.
Der Ausrufer negativer Nachrichten wurde in öffentlicher Wahrnehmung immer schon dem Produzenten derselben gleich gestellt.
Überbringen von schlechten Nachrichten ist eine A-Aufgabe, wird also durch Sie selbst und sofort nach Bekanntwerden der Nachricht vorgenommen und besteht aus fünf Etappen:
Beispiel: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Sie rufen selbst und sofort den Mandanten an und präsentieren folgenden Text:
„Herr Berger, ich habe heute eine Nachricht, die Sie nicht freuen wird (Ankündigung), und mich hat es ebenfalls (Allianz) völlig überrascht.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (Hauptsatz ohne Euphemismus), und wir haben heute zu überlegen, wie wir weiter vorgehen wollen (sofort Zeitzone wechseln)“.
Der Mandant will in der Regel wissen, wie es dazu kam. „Wenn ich es genau wüsste, würde ich es Ihnen gern erklären. Wir haben auf die schriftliche Begründung zu warten. Ich kann vermuten (Erklärungsversuch), dass das Gericht unserer Argumentation x nicht gefolgt ist.
Deshalb (nicht: „aber“!) sollten wir jetzt gleich Plan B besprechen (Zukunft).
Sind Sie damit einverstanden?“ (Kontrollfrage, um die Zustimmung zu bekommen).
ACHTUNG: Sollte Ihre Kanzlei SELBST den Fehler begangen haben, sieht die Sache anders aus – und Sie landen im Beschwerdemanagement.
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