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Kanzleiwebseite bricht Versprechen

Vollmundige Versprechen in anwaltlichen Webseiten und Broschüren entpuppen sich oft als dreiste Lügen.
„Wir sind für Sie da“ ist überall die wohl klingende Botschaft Ihrer Kanzlei – und um 17.10 Uhr geht eine schlecht gelaunte Auskunftsverweigerin oder gar niemand mehr ans Telefon?
Lügen geht gar nicht 🙁

the green blog 82

„Wir sind für Sie da.“ – Wirklich? Mandanten nehmen Versprechen ernst – und wörtlich!

Probleminhaber sind auf wahrheitsgemäße Botschaften ihres Anwalts angewiesen.
Wenn diese Botschaft keine Lüge wäre, hätte sie in allen Hierarchiestufen der Kanzlei weit reichende positive Folgen für Ihren Alltag – und für den Mandanten.

Lesen Sie, welche Erwartungen diese generalisierte Behauptung beim Mandanten auslösen kann.

Suchen Sie jetzt Ihr Stichwort:

Warum soll ich meine Worte auf die Goldwaage legen? Weil es sich lohnt.

Wenn die Botschaft „Wir sind für Sie da“ eine Lüge ist

1. Chronologie der Vertrauensbildung geändert
Mandanten sind heutzutage – das war vor 10 Jahren noch anders – vor ihrem ersten Besuch in der Kanzlei mit einem gewissen Grundvertrauen ausgestattet, das u.a. aus der Webseite kommt.
Was dort an Wissen, Können und Organisation behauptet wird, entert das Gehirn des Probleminhabers, löst dort ein gewisses Vertrauen dem unbekannten Anwalt gegenüber aus – und motiviert ihn, in die Kanzlei zu kommen.

2. Grundvertrauen mehren – niemals enttäuschen!
Ein Mandantengespräch dient dazu, dieses Grundvertrauen zu vermehren, damit „der Neue“ selbst Mandant wird (direkte Akquise) und dafür zu sorgen, dass der Mandant seine Begeisterung über die anwaltlichen Kompetenzen in die Lande streut (indirekte Akquise).
Schon das Erste gelingt oft nicht.

3. Was impliziert „Wir sind für Sie da“ in der Webseite?
„Wir sind für Sie da“ impliziert u.a. folgende Verhaltensweisen des Anwalts gegenüber dem Mandanten.
Der Anwalt

  • ist in der Mittagspause und nach 18 Uhr für den Mandanten zu sprechen
  • ruft vereinbarungsgemäß zurück
  • erlaubt sich nur stimmige Prognosen
  • sagt das korrekte Datum (oder keins), zu dem der Schriftsatz beim Gegner eintriffft
  • erklärt negative Nachrichten von sich aus – und mit Lösung
  • geht selbst mit dem Mandanten in die Gerichtsverhandlung
  • lässt nur serviceorientierte, herzliche und sachverständige Assistentinnen ans Telefon
  • delegiert alles Organisatorische an seine Assistentin
  • spricht eine verständliche Alltagssprache jedem Laien gegenüber
  • beweist Empathie und geht auf den Bedarf des (zukünftigen) Mandanten ein
  • halbiert die Anzahl Ihrer Worte und verdoppelt die seiner Fragen in derselben Zeit
  • dialogisiert jeden seiner Monologe
  • spezifiziert und quantifiziert freiwillig und in kurzen Sätzen seine Kompetenzen
  • präsentiert nur jenen Teil seiner Leistung, den der (zukünftige) Mandant kennen will
  • informiert in Broschüre, Webseite und Newsletter zuerst über den Nutzen des Lesers
  • spricht die Sprache des Mandanten
  • spricht in seinen Vorträgen nicht VOR sondern FÜR Publikum
  • bietet einen respektvoll-aufmerksamen Telefonservice
  • bietet eine “corporate identity” nach außen
  • würdigt positiv den Mitbewerb
  • bietet dem Interessenten einen direkten Leistungsvergleich an
  • führt empathische, effiziente und erstklassig strukturierte Erstgespräche
  • informiert verbindlich, gern, vollständig und verständlich über sein Honorar,
  • sieht Beschwerden als kostenlose Qualitätskontrolle und nutzt sie
  • vermeidet in Kanzlei-Veranstaltungen Gästegruppen ohne Anwalt oder Anwaltsgruppen ohne Gast

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