Der folgende Text ist von RA Christian Pothe. Ich danke für die Genehmigung zum Abdruck:
Wie muss ein Anwalt rechnen, der im Monat 5.800 EUR als Gewinn vor Steuern erzielen will?
Er muss zunächst die Zuschläge für die Sozialversicherung von circa 1.600 EUR monatlich zum Wunschgehalt addieren. Hinzu kommt der Geldwert des Urlaubs mit 900 EUR im Monat.
Das Krankheitsrisiko schlägt mit 150 EUR je Monat zu Buche und schließlich sollte als allgemeine Risikopositionen für Honorarausfall, Geschäftseinbrüche und ähnliches ein Aufschlag von 20 %, hier also 1.690 EUR, berücksichtigt werden.
Damit ergibt sich ein erforderlicher monatlicher Gewinn von 10.140 EUR entsprechend einem Jahresgewinn von 121.680 EUR. Der erforderliche Kanzleiumsatz bei einer Kostenquote von 50 % beläuft sich danach auf 243.360 EUR.
In welcher Zeit muss dieser Gewinn nun erwirtschaftet werden?
Ausgehend von fünf Arbeitstagen pro Woche und 52 Arbeitswochen pro Jahr ergeben sich 260 Arbeitstage pro Jahr. Dann gibt es durchschnittlich 10 Feiertage, die auf einen Werktag fallen und 30 Tage Urlaub.
Nach durchschnittlich 5 Krankheitstagen und 3 Tagen Fortbildung bleiben 212 verfügbare Arbeitstage.
Bei acht Arbeitsstunden pro Tag macht dies 1.696 verfügbare Arbeitsstunden.
Der Anwalt verbringt rund 25 % seiner Zeit „unproduktiv“, also mit Administration, Business Development und ähnlichem.
Danach verbleiben für den Anwalt 1.272 „Billable Hours“, die – um den obigen Kanzleiumsatz von 243.360 EUR zu erreichen – mit 191,32 EUR netto vergütet werden müssen.
Dem Mandanten muss daher inklusive der Umsatzsteuer ein Betrag von 227,67 EUR je Stunde in Rechnung gestellt werden.
Dann lohnt es sich, Anwalt zu sein.